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Neues Kontrollmittel – DVO (EU) 2023/566

Mit dem Inkrafttreten der neuen Änderungsverordnungen wurden die zugelassenen Kontrollmittel- oder -methoden um das EVD-Gerät erweitert: Nummer 6.3.2.6 Buchstabe e Ziffer iv erhält folgende Fassung: „iv) verwendete Kontrollmittel oder-methoden, wie folgt: Durchsuchung von Hand (PHS), Röntgengeräte (XRY), EDS-Geräte (EDS), Sprengstoffspürhunde (EDD), ETD-Geräte (ETD), Sichtkontrolle (VCK), Metalldetektoren (CMD), EVD-Geräte (EVD), jede andere Methode in Übereinstimmung mit Nummer 6.2.1.6 unter Angabe der angewandten Methode oder“.

Neues Kontrollmittel – DVO (EU) 2023/566

Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette – Einführung des Erfordernisses der Multi-Faktor-Authentifizierung

Im Rahmen der Verbesserung der Sicherheit der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette wird in Kürze die Verwendung eines zweiten Authentifizierungsfaktors bei der Anmeldung mit Ihrem EU-Login-Konto nötig. Bis Ende dieses Jahres müssen alle Nutzer der Datenbank die Multifaktor-Authentifizierung verwenden. Hier finden Sie ein kurzes Erklärungsvideo zur Multi-Faktor-Authentifizierung und wie Sie Ihr EU-Login-Konto konfigurieren können: https://audiovisual.ec.europa.eu/en/video/I-231618 Wichtig: Die Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette unterstützt nur die "Mobile"-Typen als zweiten Faktor der Authentifizierung.

Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette – Einführung des Erfordernisses der Multi-Faktor-Authentifizierung

Kompetenzerhalt bei Personal nach Kapitel 11.2.3.9.

Für den Kompetenzerhalt in den letzten 6 Monaten muss Ihr Personal entweder eine Sicherheitskontrolle durchgeführt haben oder lediglich unbegleiteten Zugang zu sicherheitskontrollierter, identifizierbarer Luftfracht gehabt habe. Falls eine Person ausschließlich unbegleiteten Zugang zu sicherheitskontrollierter und identifizierbarer Luftfracht in den letzten 6 Monaten hatte und keine Sicherheitskontrollen durchgeführt hat, bleibt die Kompetenz für 11.2.3.9. dennoch erhalten. Diese Person könnte somit nach 6 Monaten eine Sicherheitskontrolle durchführen, ohne dass eine Nachschulung erfolgen muss.

Kompetenzerhalt bei Personal nach Kapitel 11.2.3.9.

Kundentagung – Es sind noch wenig Plätze frei

Wir freuen uns Sie am 21. + 22.06.2023 im Hyatt Place Frankfurt Airport am Frankfurter Flughafen begrüßen zu dürfen. In diesem Jahr möchten wir näher auf die Neuerungen durch die anstehenden Verordnungen eingehen. Insbesondere sollen Änderungen für künftige Einstellungs- und Schulungsvoraussetzungen sowie Gebühren näher betrachtet werden. Weiterhin sollen auch Ihre Fragen aus der Praxis behandelt werden, sodass wir eine offene Diskussionsrunde anbieten, um auf aktuelle Vorkommnisse und Audits durch die Luftsicherheitsbehörde aufmerksam zu machen. Neben den Vorträgen durch erfahrene und erstklassige Referenten aus der Industrie- und Logistikbranche enthält unsere Tagung auch gleichzeitig eine Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte. Schauen Sie sich gerne das [...]

Kundentagung – Es sind noch wenig Plätze frei

Fortbildung Sicherheitskultur – für Sicherheitsbeauftragte und Aufsichtspersonal

Ab sofort können Sie die Fortbildung „Sicherheitskultur“ für die Sicherheitsbeauftragten und das Aufsichtspersonal (Ziffern 11.2.5 und 11.2.4 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998) hier buchen. Die Durchführung der Extraschulung "Sicherheitskultur" für alle anderen Personen (Ziffern 11.2.3.1 bis 11.2.3.10 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998) können Sie ab dem 01.01.2022 als Onlineschulung wie gewohnt auf unserem Portal durchführen (1 UE).FAQ "Sicherheitskultur"1. Ich bin sog. Sicherheitsbeauftragter, muss ich die Themen zur "Sicherheitskultur" dann doppelt behandeln und an beiden Schulungen (3 UE + 1 UE) teilnehmen?-> Nein, Sicherheitsbeauftragte benötigen lediglich eine Bestätigung über die Teilnahme an den 3 UE.2. Ich bin sog. Aufsichtspersonal, [...]

Fortbildung Sicherheitskultur – für Sicherheitsbeauftragte und Aufsichtspersonal
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