Schulung Luftsicherheit
Sicherheitsbeauftragte
Spezifische Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte)
Personen, müssen sich Fortbildungen in geeigneten Intervallen unterziehen, die eine Aufrechterhaltung der Kompetenzen und eine Aneignung neuer Kompetenzen entsprechend den Sicherheitsentwicklungen gewährleisten. (Auffrischung für Sicherheitsbeauftragte)
Für Sicherheitsbeauftragte gem. Kapitel 11.2.5. und Aufsichtspersonal gem. Kapitel 11.2.4. hat in Umsetzung der Anforderungen von Nummer 11.4.3 b) des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 im Jahr 2022 eine Fortbildung zum Thema „Sicherheitskultur“ zu erfolgen (drei Unterrichtseinheiten). Diese ist als gesonderte Fortbildung zu absolvieren, sofern in dem entsprechenden Zeitraum nicht eine Schulung mit den hier erforderlichen Inhalten zum Thema „Sicherheitskultur“ absolviert wird. Durch die Verteilung der Fortbildungstermine für die vorgenannten Personengruppen über das ganze Jahr sollen Stoßzeiten vermieden werden.
Kontrollkräfte
Schulung von Personen, die Fracht und Post kontrollieren mit Röntgentechnik
Schulung von Personen, die Fracht und Post kontrollieren ohne Röntgentechnik
Personen, müssen sich Fortbildungen in geeigneten Intervallen unterziehen, die eine Aufrechterhaltung der Kompetenzen und eine Aneignung neuer Kompetenzen entsprechend den Sicherheitsentwicklungen gewährleisten.
Ausbilder
Ausbilder müssen regelmäßig Schulungen oder Informationen zu Entwicklungen in den relevanten Bereichen erhalten.
Sonstige
Schulung von Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen
Schulung von Personen, die mit der unmittelbaren Aufsicht über Personen betraut sind, die Sicherheitskontrollen durchführen
Schulung von Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins
Die Schulung von Personen, die bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen
Schulung Gefahrgut – IATA
PK1 & PK2
PK3 & PK6
PK 3: Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von Gefahrgut beteiligt ist
PK 6: Personal von Luftverkehrsgesellschaften und Abfertigungsagenten, das Gefahrgut annimmt
PK 3: Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von Gefahrgut beteiligt ist
PK 6: Personal von Luftverkehrsgesellschaften und Abfertigungsagenten, das Gefahrgut annimmt
PK4 & PK5
PK 4: Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von Fracht (andere als Gefahrgut) beteiligt ist
PK 5: Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung, Lagerung und Beladung von Fracht oder Post beteiligt ist
PK 4: Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von Fracht (andere als Gefahrgut) beteiligt ist
PK 5: Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung, Lagerung und Beladung von Fracht oder Post beteiligt ist
PK7 & PK8
PK 7: Personal von Luftverkehrsgesellschaften und Abfertigungsagenten, das sonstige Fracht (andere als Gefahrgut) annimmt
PK 8: Personal von Luftverkehrsgesellschaften und Frachtspediteuren, das für Handhabung, Lagerung und Beladung von Fracht oder Post und Gepäck verantwortlich ist
PK 7: Personal von Luftverkehrsgesellschaften und Abfertigungsagenten, das sonstige Fracht (andere als Gefahrgut) annimmt
PK 8: Personal von Luftverkehrsgesellschaften und Frachtspediteuren, das für Handhabung, Lagerung und Beladung von Fracht oder Post und Gepäck verantwortlich ist
PK9
PK 9: Personal der Passagierabfertigung
PK 9: Personal der Passagierabfertigung
PK10
PK 10: Flugbesatzung/Piloten, Lademeister, Personal der Beladungsplanung und Flugdienstberater/Flug-Dispatcher
PK 10: Flugbesatzung/Piloten, Lademeister, Personal der Beladungsplanung und Flugdienstberater/Flug-Dispatcher
PK11
PK 11: Flugbegleiter
PK 11: Flugbegleiter
PK12
PK 12: Personal der Sicherheitskontrolle
PK 12: Personal der Sicherheitskontrolle
Sonstige
Unterweisung für den Versand von Lithium-Batterien / Batterien – unter erleichterten Bedingungen
Schulung Gefahrgut – ADR
Fahrerschulungen
Basiskurs für Stück- und Schüttgutfahrer nach 8.2 ADR
Auffrischungsschulung nach 8.2 ADR für Stück-, Schüttgut- und Tankwagenfahrer sowie Aufbaukurse der Klassen 1 + 7
Aufbaukurs Tank nach 8.2 ADR
Aufbaukurs Klasse 1 nach 8.2 ADR
Aufbaukurs Klasse 7 nach 8.2 ADR
Gefahrgutbeauftragte
Basisschulung oder Auffrischungsschulung zum Gefahrgutbeauftragten – Nachweis der Sachkunde nach § 5 GbV
Sonstige
Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind gem. 1.3 ADR
Unterweisung für den Versand von Lithium-Batterien / Batterien – unter erleichterten Bedingungen
Schulung Gefahrgut – IMDG
Gefahrgutbeauftragte
Basisschulung oder
Prüfungsvorbereitung für die Auffrischungsprüfung Gefahrgutbeauftragter See (IMDG)
Sonstige
Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind gem. 1.3 IMDG
Unterweisung für den Versand von Lithium-Batterien / Batterien – unter erleichterten Bedingungen
Schulung Gefahrgut – RID
Gefahrgutbeauftragte
Basisschulung oder
Prüfungsvorbereitung für die Auffrischungsprüfung Gefahrgutbeauftragter Eisenbahn (RID)
sonstige
Unterweisung für den Versand von Lithium-Batterien / Batterien – unter erleichterten Bedingungen
Schulung Zoll / AEO
Zoll/Export
Schulung auf Grundlage der VO (EU) Nr. 952/2013 (Zollkodex der Union)
- Neueinsteiger als Mitarbeiter mit Export-Tätigkeit
Schulung auf Grundlage der VO (EU) Nr. 952/2013 (Zollkodex der Union)
- Mitarbeiter mit Export-Tätigkeit
AEO
Schulung für Mitarbeiter gem. Artikel 39 e) des Zollkodex der Union, um für die Sicherheit der internationalen Lieferkette zu sorgen.
Schulung Berufskraftfahrer
sonstige
Digitaler Tachograph / Lenk- und Ruhezeiten Schulungs- und Unterweisungspflicht nach Artikel 33 VO (EU) Nr. 165/2014
Schulung Logistik
Verkehrsleiter
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gemäß Berufszugangsverordnung GüKG für KFZ über 3,5 to zGG
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gemäß Berufszugangsverordnung GüKG für KFZ über 3,5 to zGG
Abfallwirtschaft
Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß §§ 59 und 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz, Fachkundelehrgang
Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß §§ 59 und 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz, Fachkundelehrgang
Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des KrWG und § 5 Absatz 1 der AbfAEV (Basisschulung)
Lehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des KrWG und § 5 Absatz 1 der AbfAEV
Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach § 9 Abs. 2, Nr. 3 EfbV
(für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen)
Lehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 9 Abs. 2, Nr. 3 EfbV
(für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen)
Gabelstapler
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