Schulung Luftsicherheit
Sicherheitsbeauftragte
Spezifische Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte)
Personen, müssen sich Fortbildungen in geeigneten Intervallen unterziehen, die eine Aufrechterhaltung der Kompetenzen und eine Aneignung neuer Kompetenzen entsprechend den Sicherheitsentwicklungen gewährleisten. (Auffrischung für Sicherheitsbeauftragte)
Kontrollkräfte
Schulung von Personen, die Fracht und Post kontrollieren mit Röntgentechnik
Schulung von Personen, die Fracht und Post kontrollieren ohne Röntgentechnik
Personen, müssen sich Fortbildungen in geeigneten Intervallen unterziehen, die eine Aufrechterhaltung der Kompetenzen und eine Aneignung neuer Kompetenzen entsprechend den Sicherheitsentwicklungen gewährleisten.
Ausbilder
Ausbilder müssen regelmäßig Schulungen oder Informationen zu Entwicklungen in den relevanten Bereichen erhalten.
Sonstige
Schulung von Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen
Schulung von Personen, die mit der unmittelbaren Aufsicht über Personen betraut sind, die Sicherheitskontrollen durchführen
Schulung von Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins
Die Schulung von Personen, die bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen
Schulung Gefahrgut – IATA
Tätigkeit A
Tätigkeiten des Versenders (ehemals Personalkategorie 1)
Tätigkeiten des Versenders (ehemals Personalkategorie 1)
Tätigkeit B
Tätigkeiten des Verpackers (ehemals Personalkategorie 2)
Tätigkeiten des Verpackers (ehemals Personalkategorie 2)
Tätigkeit C
Tätigkeiten des Mitarbeiters einer Spedition, der mit der Abwicklung von gefährlichen Gütern befasst ist (ehemals Personalkategorie 3)
Tätigkeiten des Mitarbeiters einer Spedition, der mit der Abwicklung von gefährlichen Gütern befasst ist (ehemals Personalkategorie 3)
Tätigkeit F
Tätigkeiten des Annahmeprüfers (ehemals Personalkategorie 6)
Tätigkeiten des Annahmeprüfers (ehemals Personalkategorie 6)
Tätigkeit D/E
Tätigkeit D: Tätigkeiten des Mitarbeiters einer Spedition, der mit der Abwicklung von Luftfracht, die keine gefährlichen Güter darstellen, befasst ist (ehemals Personalkategorie 4)
bzw.
Tätigkeit E: Tätigkeiten des Mitarbeiters einer Spedition, der mit der Abfertigung, Aufbewahrung und dem Ein- und Ausladen von Luftfracht befasst ist (ehemals Personalkategorie 5)
Tätigkeit D: Tätigkeiten des Mitarbeiters einer Spedition, der mit der Abwicklung von Luftfracht, die keine gefährlichen Güter darstellen, befasst ist (ehemals Personalkategorie 4)
bzw.
Tätigkeit E: Tätigkeiten des Mitarbeiters einer Spedition, der mit der Abfertigung, Aufbewahrung und dem Ein- und Ausladen von Luftfracht befasst ist (ehemals Personalkategorie 5)
Tätigkeit G/H
Tätigkeit G: Tätigkeiten eines Mitarbeiters von Luftfahrtunternehmen oder Frachtabfertigungsdienstleistern, der keine gefährlichen Güter abfertigt und/oder am
Dokumentenhandling / Sendungsdatenverarbeitung beteiligt ist (Import und Export) (Frachtabfertiger) (ehemals Personalkategorie 7)
bzw.
Tätigkeit H: Tätigkeiten eines Mitarbeiters von Luftfahrtunternehmen oder Frachtabfertigungsdienstleistern, der an der Abfertigung, Aufbewahrung und dem Ein- und
Ausladen von Fracht oder Post und Gepäck beteiligt ist (Frachtabfertiger mit gefährlichen Gütern) (ehemals Personalkategorie 8)
Tätigkeit G: Tätigkeiten eines Mitarbeiters von Luftfahrtunternehmen oder Frachtabfertigungsdienstleistern, der keine gefährlichen Güter abfertigt und/oder am
Dokumentenhandling / Sendungsdatenverarbeitung beteiligt ist (Import und Export) (Frachtabfertiger) (ehemals Personalkategorie 7)
bzw.
Tätigkeit H: Tätigkeiten eines Mitarbeiters von Luftfahrtunternehmen oder Frachtabfertigungsdienstleistern, der an der Abfertigung, Aufbewahrung und dem Ein- und
Ausladen von Fracht oder Post und Gepäck beteiligt ist (Frachtabfertiger mit gefährlichen Gütern) (ehemals Personalkategorie 8)
Tätigkeit I
Tätigkeiten eines Mitarbeiters in der Passagierabfertigung (ehemals Personalkategorie 9)
Tätigkeiten eines Mitarbeiters in der Passagierabfertigung (ehemals Personalkategorie 9)
Tätigkeit J/K/L/M
Tätigkeit J: Tätigkeiten der Flugbesatzung (Luftfahrzeugführer) (ehemals Personalkategorie 10)
bzw.
Tätigkeit K: Tätigkeiten eines Flugdienstberaters (ehemals Personalkategorie 10)
bzw.
Tätigkeit L: Tätigkeiten eines Ladeplaners (ehemals Personalkategorie 10)
bzw.
Tätigkeit M: Tätigkeiten eines Mitarbeiters der Ladeplanung (Ramp Agent) (ehemals Personalkategorie 10)
Tätigkeit J: Tätigkeiten der Flugbesatzung (Luftfahrzeugführer) (ehemals Personalkategorie 10)
bzw.
Tätigkeit K: Tätigkeiten eines Flugdienstberaters (ehemals Personalkategorie 10)
bzw.
Tätigkeit L: Tätigkeiten eines Ladeplaners (ehemals Personalkategorie 10)
bzw.
Tätigkeit M: Tätigkeiten eines Mitarbeiters der Ladeplanung (Ramp Agent) (ehemals Personalkategorie 10)
Tätigkeit N
Tätigkeit von Flugbegleiter (ehemals Personalkategorie 11)
Tätigkeit von Flugbegleiter (ehemals Personalkategorie 11)
Tätigkeit O
Tätigkeit von Sicherheitspersonal, das die Überprüfung und Durchleuchtung von Passagieren und Besatzungsmitgliedern und deren Gepäck und Fracht oder Post vornimmt (ehemals Personalkategorie 12)
Tätigkeit von Sicherheitspersonal, das die Überprüfung und Durchleuchtung von Passagieren und Besatzungsmitgliedern und deren Gepäck und Fracht oder Post vornimmt (ehemals Personalkategorie 12)
Schulung Gefahrgut – ADR
Fahrerschulungen
Basiskurs für Stück- und Schüttgutfahrer nach 8.2 ADR
Auffrischungsschulung nach 8.2 ADR für Stück-, Schüttgut- und Tankwagenfahrer sowie Aufbaukurse der Klassen 1 + 7
Aufbaukurs Tank nach 8.2 ADR
Aufbaukurs Klasse 1 nach 8.2 ADR
Aufbaukurs Klasse 7 nach 8.2 ADR
Gefahrgutbeauftragte
Basisschulung oder Auffrischungsschulung zum Gefahrgutbeauftragten – Nachweis der Sachkunde nach § 5 GbV
Sonstige
Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind gem. 1.3 ADR
Unterweisung für den Versand von Lithium-Batterien / Batterien – unter erleichterten Bedingungen
Schulung Gefahrgut – IMDG
Gefahrgutbeauftragte
Basisschulung oder
Prüfungsvorbereitung für die Auffrischungsprüfung Gefahrgutbeauftragter See (IMDG)
Sonstige
Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind gem. 1.3 IMDG
Unterweisung für den Versand von Lithium-Batterien / Batterien – unter erleichterten Bedingungen
Schulung Gefahrgut – RID
Gefahrgutbeauftragte
Basisschulung oder
Prüfungsvorbereitung für die Auffrischungsprüfung Gefahrgutbeauftragter Eisenbahn (RID)
sonstige
Unterweisung für den Versand von Lithium-Batterien / Batterien – unter erleichterten Bedingungen
Schulung Zoll / AEO
Zoll/Export
Schulung auf Grundlage der VO (EU) Nr. 952/2013 (Zollkodex der Union)
- Neueinsteiger als Mitarbeiter mit Export-Tätigkeit
Schulung auf Grundlage der VO (EU) Nr. 952/2013 (Zollkodex der Union)
- Mitarbeiter mit Export-Tätigkeit
AEO
Schulung für Mitarbeiter gem. Artikel 39 e) des Zollkodex der Union, um für die Sicherheit der internationalen Lieferkette zu sorgen.
Schulung Berufskraftfahrer
sonstige
Digitaler Tachograph / Lenk- und Ruhezeiten Schulungs- und Unterweisungspflicht nach Artikel 33 VO (EU) Nr. 165/2014
Schulung Logistik
Verkehrsleiter
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gemäß Berufszugangsverordnung GüKG für KFZ über 3,5 to zGG
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gemäß Berufszugangsverordnung GüKG für KFZ über 3,5 to zGG
Abfallwirtschaft
Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß §§ 59 und 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz, Fachkundelehrgang
Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß §§ 59 und 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz, Fachkundelehrgang
Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des KrWG und § 5 Absatz 1 der AbfAEV (Basisschulung)
Lehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des KrWG und § 5 Absatz 1 der AbfAEV
Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach § 9 Abs. 2, Nr. 3 EfbV
(für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen)
Lehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 9 Abs. 2, Nr. 3 EfbV
(für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen)
Gabelstapler
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