Externer
Gefahrgutbeauftragter

AFK-International GmbH ist bereits seit Einführung der Gesetze und Verordnungen rund um das Thema Gefahrgut im Jahre 1990 ein kompetenter Ansprechpartner für seine Kunden und alle Unternehmen, die diesbezüglich Beratung und Unterstützung benötigen. Unser Team aus Gefahrgutbeauftragten ist in ganz Deutschland tätig und steht Ihnen kompetent und hilfsbereit zur Seite. Wir übernehmen die Pflichten des Gefahrgutbeauftragten (§8 GbV) und Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Dabei bieten wir Ihnen eine umfassende Unterstützung und Lösungen für sämtliche Belange rund um den Transport von gefährlichen Gütern, unabhängig von den Verkehrsträgern, sei es Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschifffahrt (ADN), Seeschifffahrt (IMDG-Code) oder Luftfracht (IATA).

Kostenlose Erstberatung

Basic
125€/mtl.

  • Bestellung als externer Gefahrgutbeauftragter

  • Kommunikation mit den Behörden

  • Unterstützung bei der Beantwortung von Ordnungswidrigkeiten

  • Aktuelle schriftliche Weisungen für die Fahrer für 26 Sprachen (auf Anfrage)

  • Beratung bei Fragen per Mail und Telefon

  • Betreuung ALLER Verkehrsträger

  • Erstellung des Jahresberichts

  • Fünf Online-Unterweisungen pro Jahr inklusive

  • Eine Begehung pro Jahr vor Ort / digital

  • Inkl. Reisekosten

  • Erstellung des Begehungsprotokoll

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Pro
175€/mtl.

  • Bestellung als externer Gefahrgutbeauftragter

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  • Unterstützung bei der Beantwortung von Ordnungswidrigkeiten

  • Aktuelle schriftliche Weisungen für die Fahrer für 26 Sprachen (auf Anfrage)

  • Beratung bei Fragen per Mail und Telefon

  • Betreuung ALLER Verkehrsträger

  • Erstellung des Jahresberichts

  • Fünf Online-Unterweisungen pro Jahr inklusive

  • Eine Begehung pro Jahr vor Ort / digital

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  • Erstellung des Begehungsprotokoll

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Premium
299€/mtl.

  • Bestellung als externer Gefahrgutbeauftragter

  • Kommunikation mit den Behörden

  • Unterstützung bei der Beantwortung von Ordnungswidrigkeiten

  • Aktuelle schriftliche Weisungen für die Fahrer für 26 Sprachen (auf Anfrage)

  • Beratung bei Fragen per Mail und Telefon

  • Betreuung ALLER Verkehrsträger

  • Erstellung des Jahresberichts

  • Fünf Online-Unterweisungen pro Jahr inklusive

  • Eine Begehung pro Jahr vor Ort / digital

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Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter?

Ein Gefahrgutbeauftragter ist in einem Unternehmen dafür verantwortlich, die sichere Handhabung und den sicheren Umgang von gefährlichen Gütern zu gewährleisten. Die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten sind gesetzlich geregelt und umfassen u.a. folgende Pflichten und Aufgaben nach §8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung:

1. Erstellung des Jahresberichts
2. Überwachung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
3. Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter
4. Beratung und Unterstützung
5. Dokumentation und Berichtswesen
6. Kontakt mit Behörden und Kontrollen

Wann brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten?

Ob ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art und Menge der transportierten gefährlichen Güter, den Verkehrsträgern, die genutzt werden, und den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.

In vielen Fällen ist die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten jedoch gesetzlich vorgeschrieben, wenn bestimmte Schwellenwerte für den Transport gefährlicher Güter überschritten werden.

Es empfiehlt sich, die jeweiligen nationalen Vorschriften zu prüfen und gegebenenfalls einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, um die Sicherheit und Gesetzeskonformität beim Umgang mit gefährlichen Gütern zu gewährleisten.

Wie läuft der Prozess mit uns als externen Gefahrgutbeauftragten ab?

Beratungsgespräch
Als Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um das Thema Gefahrgut (für alle Verkehrsträger: Straße, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt, Luftverkehr und Schienenverkehr) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Mail zu! In einem kostenfreien Beratungsgespräch ermitteln wir gemeinsam Ihren individuellen Bedarf im Bereich Gefahrgut.

Vorortbegehung
Unsere Gefahrgutexperten gewährleisten, dass Sie sämtliche Verantwortlichkeiten rund um das Thema Gefahrgut verstehen und die relevanten gesetzlichen Vorschriften einhalten. Wir schulen Ihre Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass alle Prozesse im Umgang mit Gefahrgut gemäß den Vorschriften rechtssicher durchgeführt werden.

Dokumentation
Wir halten alle durchgeführten Maßnahmen in Protokollen fest und übermitteln Ihnen diese nach den gesetzlichen Vorgaben bzw. nach unserer Vor-Ort-Begehung. Jede durch uns geschulte Person erhält eine Teilnahmebestätigung. Sollten nicht alle Mitarbeiter persönlich vor Ort sein können, bieten wir auch eine Online-Unterweisung und/oder ein WEB-Seminar an. Des Weiteren übernehmen wir als Ihr Gefahrgutbeauftragter die Verantwortung für die Erstellung des Jahresberichts.
Ihre Sicherheit und die gesetzeskonforme Umsetzung der Vorschriften rund um das Thema Gefahrgut liegen uns am Herzen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung, um Ihre Abläufe optimal zu unterstützen.

Unsere Dienstleistungen sind mit transparenten Preisen versehen, sodass Sie von Anfang an Klarheit über die Kosten haben.

Unser Service erstreckt sich über ganz Deutschland, sodass wir Ihnen deutschlandweit kompetente Unterstützung bieten können.

Verlassen Sie sich auf unser hochqualifiziertes Team von erfahrenen Gefahrgutexperten, die Ihnen mit fundiertem Fachwissen rechtssicher zur Seite stehen.

Profitieren Sie auch von unserer Kompetenz durch die langjährige Tätigkeit, auch im Bereich der Schulung der zu schulenden Personen. Die Gefahrgutbeauftragten sind zugleich auch Dozenten und können so die Theorie und Praxis perfekt miteinander kombinieren.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung für ADR (Straße), IATA (Luft), IMDG (See), RID (Schiene), und ADN (Binnenschifffahrt).

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Externer Gefahrgutbeauftragter

Ein Gefahrgutbeauftragter ist  in einem Unternehmen dafür verantwortlich, die sichere Handhabung und den sicheren Umgang von gefährlichen Gütern zu gewährleisten. Die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten sind gesetzlich geregelt und umfassen u.a. folgende Pflichten und Aufgaben nach §8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV):

1. Erstellung des Jahresberichts

2. Überwachung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

3. Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter

4. Beratung und Unterstützung

5. Dokumentation und Berichtswesen

6. Kontakt mit Behörden und Kontrollen

Ab dem ersten kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport ist die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten zwingend erforderlich. Dieser kann intern oder extern bestellt werden. Ist man zusätzlich (neben der Beförderung auf der Straße) an der Beförderung von See-, Binnenschiff- und / oder Eisenbahngefahrguttransporten beteiligt, muss der Gefahrgutbeauftragte in Besitz eines Schulungsnachweises für den jeweiligen Verkehrsträger sein.

Es gibt wenige Ausnahmen von dieser Regel. Gerne prüfen wir Ihre Situation, um festzustellen, ob Sie von dieser Bestellung freigestellt sind.

Ein Jahresbericht ist ein Dokument, das gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von einem Gefahrgutbeauftragten erstellt wird. Der Jahresbericht beinhaltet alle relevanten Informationen und Aktivitäten, die im Laufe eines Jahres in Bezug auf den Umgang mit Gefahrgut im Unternehmen stattgefunden haben, z.B. Durchführung von Schulungen, Unfälle etc.

Der Jahresbericht muss als Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden geführt werden und dient dazu, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Gefahrgut zu dokumentieren.

Wir bieten unseren Service für alle Verkehrsträger an.

Dazu zählen Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschifffahrt (ADN) und Seeschifffahrt (IMDG-Code). Im Bereich Luft wird kein Gefahrgutbeauftragter benötigt, dennoch können wir Sie auch hier beraten.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen und Unterweisungen (z.B. nach 1.3 ADR o.ä.) kann als Präsenzschulung (offene Termine oder als Inhousetermine) , als WEB-Seminar oder als reine Onlineschulung unter www.onlineschulung.de absolviert werden.