11.2.3.2 Schulung – Grundausbildung

Kosten

4900,00 EUR zzgl. USt. mit Technik
3600,00 EUR zzgl. USt. ohne Technik

Sprache

deutsch

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Die Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998 ist für Personen, die Fracht und Post kontrollieren. In der Schulung enthalten ist die jährliche Strahlenschutzunterweisung sowie die Sicherheitskultur.

Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung ist es erforderlich, dass der Mitarbeiter sich von der Landesluftfahrbehörde zertifizieren lässt.

Themen

AFK_Schulung

Inhalte der Schulung nach Kap. 11.2.3.2

Unsere Schulung nach Kapitel 11.2.3.2 bietet Ihnen umfangreiches Wissen und Fähigkeiten, um Ihre Sicherheitskompetenz im Luftfahrtsektor zu stärken. Die Schulung deckt die folgenden Schlüsselbereiche ab:

1. Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen

2. Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen

3. Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren

4. Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände

5. Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände

6. Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren

7. Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände

8. Kenntnis der Sofortmaßnahmen

9. Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post

10. Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren

11. Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post

12. Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand

13. Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten

14. Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung

15. Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder

16. Kenntnis der Beförderungsanforderungen

Sorgen Sie für höchste Sicherheitsstandards in der Luftfahrt, indem Sie Ihr künftiges Luftsicherheitskontrollpersonal mit unserer erstklassigen Schulung ausstatten und optimal für die Abschlussprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt vorbereiten.

Zusätzliche Prüfungsvorbereitung auch nach der Grundausbildung

Die Einschätzung von Gegenständen in gefährliche oder nicht gefährliche Güter anhand von Röntgenbildern muss auch nach der Grundausbildung trainiert werden, um bestmöglich für die Abschlussprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt vorbereitet zu werden. Dementsprechend erhalten unsere Teilnehmer einen kostenlosen Onlinezugang, um sich auch nach der Grundausbildung auf die Prüfung mittels Bilderkennung vorzubereiten.

AFK_Schulung

11.2.3.2 mit Röntgengeräten und Sprengstoffdetektoren

inklusive Sicherheitskultur und jährliche Strahlenschutzunterweisung

Voraussetzung:
gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
berechtigtes Interesse
eine „arbeitsmedizinische Bestätigung über die Geeignetheit von Luftsicherheitskontrollpersonal“ gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 1 LuftSiSchulV

Abschluss:
Schulungsbescheinigung für die Teilnahme an der Grundausbildung
Schulungsbescheinigung für die Teilnahme an der jährlichen Strahlenschutzunterweisung

Sprache:
deutsch

Preis:
4900,00 EUR / Person zzgl. USt. inklusive Onlinezugang für Prüfungsvorbereitung Bilderkennung

11.2.3.2 ohne Röntgengeräten und Sprengstoffdetektoren

inklusive Sicherheitskultur

Voraussetzung:
gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
berechtigtes Interesse
eine „arbeitsmedizinische Bestätigung über die Geeignetheit von Luftsicherheitskontrollpersonal“ gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 1 LuftSiSchulV

Abschluss:
Schulungsbescheinigung für die Teilnahme an der Grundausbildung

Sprache:

deutsch

Preis:
3600,00 EUR / Person zzgl. USt.

AFK_Schulung

Termine: mit Röntgengeräten und Sprengstoffdetektoren

Keine Veranstaltung gefunden

Termine: ohne Röntgengeräten und Sprengstoffdetektoren

Keine Veranstaltung gefunden

Oft gestellte Fragen zur 11.2.3.2 Schulung

Die Schulung nach Kapitel 11.2.3.2 vermittelt umfangreiches Wissen und Fähigkeiten für das Luftsicherheitskontrollpersonal. Inhalte sind unter anderem das Erkennen unrechtmäßiger Eingriffe in die Luftsicherheit, die Kenntnis relevanter Rechtsvorschriften, die Identifizierung und Reaktion auf verbotene Gegenstände sowie die korrekte Bedienung von Röntgengeräten und Sicherheitsausrüstung. Zudem umfasst die Schulung auch die jährliche Strahlenschutzunterweisung.

Die AFK-International GmbH bietet die Schulung nach Kap. 11.2.3.2 sowohl mit als auch ohne Röntgentechnik an. Beide Schulungsarten beinhalten die Sicherheitskultur und die jährliche Strahlenschutzunterweisung. Nach der Teilnahme erhalten Sie eine Schulungsbescheinigung, die Sie optimal auf die Abschlussprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt vorbereitet.

Ja, zusätzlich zur Grundausbildung bietet die AFK-International GmbH einen kostenlosen Onlinezugang zur Bilderkennung. Damit können die Teilnehmer nach der Grundausbildung weiter trainieren, um sich optimal auf die Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt vorzubereiten.

Für die Teilnahme an der Schulung nach Kap. 11.2.3.2 ist eine gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG sowie ein berechtigtes Interesse erforderlich.