11.2.3.2 Schulung – Grundausbildung
Die Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998 ist für Personen, die Fracht und Post kontrollieren. In der Schulung enthalten ist die jährliche Strahlenschutzunterweisung sowie die Sicherheitskultur.
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung ist es erforderlich, dass der Mitarbeiter sich von der Landesluftfahrbehörde zertifizieren lässt.
Themen
- Inhalte der Schulung nach Kap. 11.2.3.2
- 11.2.3.2 mit Röntgengeräten und Sprengstoffdetektoren
inklusive Sicherheitskultur und jährliche Strahlenschutzunterweisung - 11.2.3.2 ohne Röntgengeräten und Sprengstoffdetektoren
inklusive Sicherheitskultur - Termine: mit Röntgengeräten und Sprengstoffdetektoren
- Termine: ohne Röntgengeräten und Sprengstoffdetektoren
- Oft gestellte Fragen zur 11.2.3.2 Schulung
Inhalte der Schulung nach Kap. 11.2.3.2
Unsere Schulung nach Kapitel 11.2.3.2 bietet Ihnen umfangreiches Wissen und Fähigkeiten, um Ihre Sicherheitskompetenz im Luftfahrtsektor zu stärken. Die Schulung deckt die folgenden Schlüsselbereiche ab:
1. Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
2. Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen
3. Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
4. Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
5. Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
6. Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
7. Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
8. Kenntnis der Sofortmaßnahmen
9. Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
10. Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
11. Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post
12. Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand
13. Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
14. Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
15. Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder
16. Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Sorgen Sie für höchste Sicherheitsstandards in der Luftfahrt, indem Sie Ihr künftiges Luftsicherheitskontrollpersonal mit unserer erstklassigen Schulung ausstatten und optimal für die Abschlussprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt vorbereiten.
Zusätzliche Prüfungsvorbereitung auch nach der Grundausbildung
Die Einschätzung von Gegenständen in gefährliche oder nicht gefährliche Güter anhand von Röntgenbildern muss auch nach der Grundausbildung trainiert werden, um bestmöglich für die Abschlussprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt vorbereitet zu werden. Dementsprechend erhalten unsere Teilnehmer einen kostenlosen Onlinezugang, um sich auch nach der Grundausbildung auf die Prüfung mittels Bilderkennung vorzubereiten.
11.2.3.2 mit Röntgengeräten und Sprengstoffdetektoren
inklusive Sicherheitskultur und jährliche Strahlenschutzunterweisung
Voraussetzung:
► gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
► berechtigtes Interesse
► eine „arbeitsmedizinische Bestätigung über die Geeignetheit von Luftsicherheitskontrollpersonal“ gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 1 LuftSiSchulV
Abschluss:
► Schulungsbescheinigung für die Teilnahme an der Grundausbildung
► Schulungsbescheinigung für die Teilnahme an der jährlichen Strahlenschutzunterweisung
Sprache:
deutsch
Preis:
4900,00 EUR / Person zzgl. USt. inklusive Onlinezugang für Prüfungsvorbereitung Bilderkennung
11.2.3.2 ohne Röntgengeräten und Sprengstoffdetektoren
inklusive Sicherheitskultur
Voraussetzung:
► gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
► berechtigtes Interesse
► eine „arbeitsmedizinische Bestätigung über die Geeignetheit von Luftsicherheitskontrollpersonal“ gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 1 LuftSiSchulV
Abschluss:
► Schulungsbescheinigung für die Teilnahme an der Grundausbildung
Sprache:
deutsch
Preis:
3600,00 EUR / Person zzgl. USt.