11.2.3.2 Schulung – theoretische Fortbildung

Kosten

550,00 EUR / Person zzgl. Ust.

Sprache

deutsch

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Fortbildung für Luftsicherheitskontrollpersonal für Fracht & Post (Theoretische Fortbildung 22 Unterrichtseinheiten) inklusive jährliche Strahlenschutzunterweisung

Luftsicherheitskontrollpersonal mit Röntgengeräten und Sprengstoffdetektoren, die Fracht & Post kontrollieren, müssen sich jährlich 38 Unterrichtseinheiten fortbilden, um eine Aufrechterhaltung der Kompetenzen und eine Aneignung neuer Kompetenzen entsprechend den Sicherheitsentwicklungen gewährleisten.

Die Fortbildung wird unterteilt in

  • Theoretische Fortbildung – 22 Unterrichtseinheiten
  • Praktische Fortbildung – 16 Unterrichtseinheiten (12 Zeitstunden bzw. 6 Stunden pro Halbjahr Bilderkennungsschulung)
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Themen

Inhalte der theoretischen Fortbildung
(22 Unterrichtseinheiten) gem. der Luftsicherheits-Schulungsverordnung Anlage 6

Unsere theoretische Fortbildung bietet Ihnen umfangreiches Wissen und Fähigkeiten, um Ihre Sicherheitskompetenz im Luftfahrtsektor zu stärken. Der theoretische Teil der Fortbildung orientiert sich an der ausgeübten Tätigkeit und beinhaltet folgende Themen:

Grundlagen der Luftsicherheit

aktuelle Entwicklungen, beispielsweise Erläuterungen zu aktuellen Tatmitteldiensten Luftsicherheit sowie zur robusten und belastbaren Sicherheitskultur

Grundzüge des nationalen Luftsicherheitsprogramms sowie die zugehörigen Anlagen

aktuelle Liste der verbotenen Gegenstände nach den Kapiteln 1, 4, 5 und 6 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie entsprechende Abgrenzungen zueinander

nationale Gesetzgebung

Ergebnisse aus behördlichen Qualitätskontrollmaßnahmen sowie internen Qualitätssicherungsmaßnahmen und

örtliche Dienstanweisungen

Kenntnis der Meldeverfahren

Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände,

Sicherheitsausrüstung

ausführliche Erläuterungen zur verwendeten Sicherheitsausrüstung, insbesondere zu Funktionsweise und Leistungsvermögen

Praktische Übungen an der Kontrollstelle

Wiederholung von spezifischen Kontrollverfahren und Kontrollprozessen, insbesondere das Zusammenwirken der einzelnen Positionen in der Kontrollspur und Verhaltensgrundsätze beim Auffinden von verbotenen Gegenständen

Aufspüren von verbotenen Gegenständen mit geeigneten Kontrollmitteln und Kontrollverfahren

Soziale Kompetenz

Kommunikationstrainings und Deeskalationstechniken, Teambildung und interkulturelle Kompetenz

11.2.3.2 Schulung – Theoretische Fortbildung

inklusive Sicherheitskultur und jährliche Strahlenschutzunterweisung

Zeitumfang:
2 Tage, mind. 22 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.)

Voraussetzung:
gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
berechtigtes Interesse
gültige Zertifizierung vom LBA

Abschluss:
Schulungsbescheinigung für die Teilnahme an der Fortbildung für 22 Unterrichtseinheiten
Schulungsbescheinigung für die Teilnahme an der jährlichen Strahlenschutzunterweisung

Sprache:
deutsch

Preis:
550,00 EUR / Person zzgl. Ust. inkl. jährliche Strahlenschutzunterweisung Schulungsunterlagen und Verpflegung

Termine:

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Oft gestellte Fragen zur theoretischen Fortbildung für Kontrollpersonen

Die theoretische Fortbildung nach Kapitel 11.2.3.2 ist für Luftsicherheitskontrollpersonal erforderlich, das Fracht und Post kontrolliert. Diese Schulung dient der jährlichen Auffrischung und Erweiterung der Kompetenzen, um die Sicherheit gemäß den neuesten gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.

Die Fortbildung umfasst Themen wie Grundlagen der Luftsicherheit, aktuelle Entwicklungen, das nationale Luftsicherheitsprogramm und die aktuelle Liste der verbotenen Gegenstände. Weitere Inhalte sind die Funktionsweise von Sicherheitsausrüstungen, soziale Kompetenz, Kommunikations- und Deeskalationstechniken sowie praktische Übungen an der Kontrollstelle.

Für die Teilnahme an der theoretischen Fortbildung nach Kapitel 11.2.3.2 ist eine gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG, ein berechtigtes Interesse und eine gültige Zertifizierung erforderlich.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen Fortbildung erhalten die Teilnehmer eine Schulungsbescheinigung für die Teilnahme an den 22 Unterrichtseinheiten sowie eine Bescheinigung für die jährliche Strahlenschutzunterweisung.