11.2.3.2 Schulung – Theoretische Fortbildung
Fortbildung für Luftsicherheitskontrollpersonal für Fracht & Post (Theoretische Fortbildung 22 Unterrichtseinheiten) inklusive jährliche Strahlenschutzunterweisung
Luftsicherheitskontrollpersonal mit Röntgengeräten und Sprengstoffdetektoren, die Fracht & Post kontrollieren, müssen sich jährlich 38 Unterrichtseinheiten fortbilden, um eine Aufrechterhaltung der Kompetenzen und eine Aneignung neuer Kompetenzen entsprechend den Sicherheitsentwicklungen gewährleisten.
Die Fortbildung wird unterteilt in
- Theoretische Fortbildung – 22 Unterrichtseinheiten
- Praktische Fortbildung – 16 Unterrichtseinheiten (12 Zeitstunden bzw. 6 Stunden pro Halbjahr Bilderkennungsschulung)
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Inhalte der theoretischen Fortbildung (22 Unterrichtseinheiten) gem. der Luftsicherheits-Schulungsverordnung Anlage 6
Unsere theoretische Fortbildung bietet Ihnen umfangreiches Wissen und Fähigkeiten, um Ihre Sicherheitskompetenz im Luftfahrtsektor zu stärken.
Der theoretische Teil der Fortbildung orientiert sich an der ausgeübten Tätigkeit und beinhaltet folgende Themen:
Grundlagen der Luftsicherheit
● aktuelle Entwicklungen, beispielsweise Erläuterungen zu aktuellen Tatmitteldiensten Luftsicherheit sowie zur robusten und belastbaren Sicherheitskultur
● Grundzüge des nationalen Luftsicherheitsprogramms sowie die zugehörigen Anlagen
● aktuelle Liste der verbotenen Gegenstände nach den Kapiteln 1, 4, 5 und 6 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie entsprechende Abgrenzungen zueinander
● nationale Gesetzgebung
● Ergebnisse aus behördlichen Qualitätskontrollmaßnahmen sowie internen Qualitätssicherungsmaßnahmen und
● örtliche Dienstanweisungen
● Kenntnis der Meldeverfahren
● Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände,
Sicherheitsausrüstung
● ausführliche Erläuterungen zur verwendeten Sicherheitsausrüstung, insbesondere zu Funktionsweise und Leistungsvermögen
Soziale Kompetenz
● Kommunikationstrainings und Deeskalationstechniken, Teambildung und interkulturelle Kompetenz
Praktische Übungen an der Kontrollstelle
● Wiederholung von spezifischen Kontrollverfahren und Kontrollprozessen, insbesondere das Zusammenwirken der einzelnen Positionen in der Kontrollspur und Verhaltensgrundsätze beim Auffinden von verbotenen Gegenständen
● Aufspüren von verbotenen Gegenständen mit geeigneten Kontrollmitteln und Kontrollverfahren
11.2.3.2 Schulung – Theoretische Fortbildung
Zeitumfang:
2 Tage, mind. 22 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.)
Voraussetzung:
► gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
► berechtigtes Interesse
► gültige Zertifizierung
Abschluss:
Schulungsbescheinigung für die Teilnahme an der Fortbildung für 22 Unterrichtseinheiten
Schulungsbescheinigung für die Teilnahme an der jährlichen Strahlenschutzunterweisung
Kosten:
550,00 EUR / Person zzgl. Ust. inkl. jährliche Strahlenschutzunterweisung Schulungsunterlagen und Verpflegung
Termine:
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