Reglementierter Beauftragter in der Luftsicherheit:

Die Zulassung als reglementierter Beauftragter ermöglicht eine einfachere und schnellere Luftfrachtabwicklung ohne zusätzliche Luftfrachtkontrollen. Seit 2006 werden reglementierte Beauftragte vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen. Dies betrifft insbesondere Luftfrachtspediteure, die in direkter Geschäftsbeziehung zu Luftfahrtunternehmen und Versendern stehen. Sie sind für organisatorische Abläufe wie die Erstellung von Luftfrachtdokumenten, Abholung, Lagerung und Transport zur Airline verantwortlich. Oft streben Lagerhalter, Kontraktlogistiker oder Spediteure eine Zulassung zum reglementierten Beauftragten an.

Luftsicherheit

Voraussetzungen für die Zulassung zum reglementierten Beauftragten

  • Erstellung eines Luftfracht-Sicherheitsprogramms (LFSP)

  • Sichere Prozesse zur Verhinderung unbefugten Zugriffs auf Luftfracht

  • Positiver Zuverlässigkeitsbescheid gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz für relevante Mitarbeiter

  • Benennung und Schulung mindestens eines Sicherheitsbeauftragten gemäß Kapitel 11.2.5

  • Mitarbeiterschulungen, z.B. Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.9, Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.2

  • Abnahme durch das Luftfahrt-Bundesamt

AFK-International ist seit 2006 ein kompetenter Ansprechpartner für reglementierte Beauftragte im Bereich Luftsicherheit. Wir haben bereits über 700 Unternehmen erfolgreich im Zulassungsverfahren unterstützt. Unsere maßgeschneiderten Beratungsdienstleistungen sind darauf ausgerichtet, Ihr Unternehmen auf höchstem Niveau zu positionieren und alle regulatorischen Anforderungen mühelos zu erfüllen.

AFK-International GmbH unterstützt Sie in folgenden Bereichen:

1. Erstellung/Aktualisierung von Sicherheitsprogrammen

Wir unterstützen Sie bei der Beratung und Aktualisierung von Sicherheitsprogrammen in der sicheren Lieferkette. Dabei halten wir die Kommunikation mit den zuständigen Behörden auf dem neuesten Stand.

2. Umfassende Beratung

Wir bieten Ihnen rechtssichere Auskünfte und Unterstützung bei der Umsetzung von Verordnungen. Unsere telefonische Sofortunterstützung und deutschlandweiten Beratungen vor Ort stehen Ihnen zur Verfügung.

3. Schulung Ihres Personals

Wenn Ihre Mitarbeiter Schulungen im Bereich Luftsicherheit benötigen, bieten wir eine breite Palette von Online- und Präsenzschulungen an. Wir führen auch Inhouse-Schulungen in Ihrem Unternehmen durch.

4. Durchführung der jährlich geforderten Audits

Wir sind Ihr Partner bei der Durchführung der jährlichen Audits, die vom Luftfahrt-Bundesamt gefordert werden. Dabei erstellen wir die erforderliche Dokumentation und unterstützen Sie bei Änderungen und Korrekturmaßnahmen in Ihrem Sicherheitsprogramm sowie in der Kommunikation mit den Behörden.

5. Änderungsdienst bei gesetzlichen/internen Änderungen

Falls Sie interne Änderungen in Bezug auf zugelassene Standorte haben oder Ihre internen Abläufe und Sicherheitsprogramme an gesetzliche Änderungen anpassen müssen, sind wir gerne für Sie da!

Zulassungsprozess mit AFK-International GmbH als Partner

Sie möchten den Zulassungsprozess zum reglementierten Beauftragten erfolgreich durchlaufen? Mit AFK-International GmbH an Ihrer Seite wird dieser Weg unkompliziert und effizient. Hier erfahren Sie, wie der Prozess abläuft:

Bereits eine bestehende Zulassung?

Wenn Sie bereits ein LFSP und eine Zulassung zum reglementierten Beauftragten haben und Unterstützung benötigen, sei es bei der Aktualisierung des LFSP oder bei Fragen zur Luftsicherheit, kontaktieren Sie uns. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihren Bedürfnissen entspricht.

Fordern Sie jetzt Informationen und Angebote rund um das Thema an über unser Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zum reglementierten Beauftragten zu begleiten.

Oft gestellte Fragen zur Beratung für reglementierte Beauftragte

Um als reglementierter Beauftragter zugelassen zu werden, müssen Unternehmen ein Luftfracht-Sicherheitsprogramm (LFSP) erstellen, sichere Prozesse für die Luftfrachtabwicklung einführen, eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz nachweisen und mindestens einen Sicherheitsbeauftragten benennen und schulen. Zudem ist die Abnahme durch das Luftfahrt-Bundesamt erforderlich.

AFK-International GmbH begleitet Unternehmen von der Erstellung des LFSP über die Kommunikation mit den Behörden bis hin zur Vorbereitung auf das Zulassungsaudit. Wir führen Vorortbegehungen durch, beraten Sie zu den Anforderungen und übernehmen die behördliche Kommunikation für eine reibungslose Zulassung.

Nach der erfolgreichen Zulassung unterstützt AFK-International GmbH bei der Aktualisierung des LFSP, der Durchführung von jährlichen Audits und bei gesetzlichen Anpassungen. Zudem bieten wir laufende Beratung, Schulungen und eine Luftsicherheit-HelpLine für schnelle Unterstützung bei Fragen zur Luftsicherheit an.

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