Afk-International Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer

Alle Berufskraftfahrer (BKF), die gewerbliche Fahrten durchführen – z.B. im Güterverkehr oder in der Personenbeförderung – benötigen eine Ausbildung und eine sogenannte Grundqualifikation.

Informationen

Weiterbildung für Berufskraftfahrer (BKF) nach BKrFQG

Jeder Berufskraftfahrer (BKF) muss alle 5 Jahre eine Weiterbildung von 35 Stunden nachweisen. Diese verteilt sich auf 5 Tage à 7 Zeitstunden (in sogenannten „Modulen“). Nach erfolgreichem Abschluss bekommt der Teilnehmer dann die sogenannte Schlüsselnummer „95“ in den Führerschein eingetragen.

Dieses gilt für alle Fahrer mit einem Führerschein der Klassen C1, C1E oder CE für LKW ab 3,5 to mit oder ohne Anhänger.

Übersicht der Module nach BKrFQG für Berufskraftfahrer (BKF)

  • Modul 1 – Eco Training (theoretisch)

  • Modul 2 – (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr

  • Modul 3 – Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (theoretisch)

  • Modul 4 – Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleister, Profi

  • Modul 5 – Ladungssicherung

Präsenzschulungen

Module

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sonstige

Digitaler Tachograph / Lenk- und Ruhezeiten Schulungs- und Unterweisungspflicht nach Artikel 33 VO (EU) Nr. 165/2014

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