Schulung nach Kapitel 11.2.3.9.

Voraussetzung:
gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG

Zeitumfang:
1 Tag, 5 Stunden – aufgeteilt in 6 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) zzgl. Prüfungsdauer

Inhalte:
Die Kursinhalte gestalten sich inhaltlich unter anderem nach den Forderungen der VO (EG) Nr. 300/2008, derer Folgeverordnungen, der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) und den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (Modulsystem)

Gültigkeit:
Die Schulungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Kosten:
individuell auf Anfrage

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