Tätigkeitsbeurteilung (Training Needs Analysis – TNA)
Erläuterungen zur Training Needs Analysis (TNA)
Sie haben die für die Aufgaben Ihres Mitarbeiters richtige Tätigkeit (A bis O) ermittelt? Nun gilt es die Details des Schulungsbedarfs zu ermitteln. Sie können dafür ein eigenes Verfahren oder auch das von uns zur Verfügung gestellte verwenden. Für den Ersteller der TNA ist also der Einblick in die Aufgaben des Mitarbeiters erforderlich und eigene Erfahrung im Umgang mit den IATA-Gefahrgutvorschriften von Vorteil. Es ist keine gesetzliche Vorgabe, aber ohne die Kenntnis der Grundlagen der Abwicklung gefährlicher Güter im Luftverkehr dürfte eine Beurteilung schwierig sein.
Diese TNA muss uns für jeden Mitarbeiter zusammen mit der Anmeldung übermittelt werden. Sie ist sowohl vom Arbeitgeber als auch von uns aufzubewahren und wird zusammen mit dem in der Schulung erlangten Zertifikat die Befähigung des Mitarbeiters nachweisen.
Bitte beachten Sie, dass wir alle gerade im Prozess sind, die internationalen Vorgaben auf nationaler Ebene umzusetzen. Das Luftfahrt-Bundesamt als zuständige nationale Behörde hat diesbezüglich einige Anforderungen aufgestellt. Das Definieren der Tätigkeiten von A bis O ist eine davon. Diese sollen einen Übergang von Personalkategorien zu den Tätigkeiten nach CBTA erleichtern.
Gleichzeitig sind somit grundsätzliche Schulungsinhalte vorgeben mit der Option, diese je nach Bedarf im begrenzten Rahmen anzupassen. Und hier kommt der Arbeitgeber ins Spiel. Prozess bedeutet aber auch, dass dieser Vorgang noch nicht abgeschlossen ist. Und daher ist es zu erwarten, dass im Laufe der nächsten 1-2 Jahre auf Grund der erlangten Erfahrungswerte weitere Anpassungen vorgenommen werden müssen. So die Aussage des Luftfahrt-Bundesamtes.
Bitte gehen Sie in der TNA die Schulungsinhalte durch und vermerken in der Spalte „Tätigkeit im Unternehmen/Kenntnisse“ mittels zwei bis vier Sternen, welche der Aufgaben durch den Mitarbeiter durchgeführt werden. Die Bedeutung der Anzahl der Sterne wird unter der TNA erläutert und definiert den Stand der Kenntnis. Dabei sind in der Regel zur Abwicklung von Gefahrgutsendungen 2 bis 3 Sterne ausreichend.
Sollte der Mitarbeiter zu einer der Aufgaben zusätzliche Tätigkeiten ausführen, so können Sie diese in der Spalte „Zusätzliche Kenntnisse/Tätigkeiten“ ergänzen.
Im Bereich Klassifizierung vermerken Sie zum Beispiel, welche Gefahrklassen der Mitarbeiter abzuwickeln hat. Dies hat keine Auswirkung auf die Tatsache, dass in der Schulung bei offenen Terminen alle Gefahrklassen (mit Ausnahme der Klasse 7 Radioaktive Stoffe) behandelt werden. Es gibt uns jedoch Aufschluss darüber, welche Gefahrklassen wir in der Schulung gegebenenfalls vertiefen müssen.
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