Tätigkeitsbeurteilung (Training Needs Analysis – TNA)
Erläuterungen zur Training Needs Analysis (TNA)
Sie haben die für die Aufgaben Ihres Mitarbeiters richtige Tätigkeit (A bis O) ermittelt? Nun gilt es die Details des Schulungsbedarfs zu ermitteln. Sie können dafür ein eigenes Verfahren oder auch das von uns zur Verfügung gestellte verwenden. Für den Ersteller der TNA ist also der Einblick in die Aufgaben des Mitarbeiters erforderlich und eigene Erfahrung im Umgang mit den IATA-Gefahrgutvorschriften von Vorteil. Es ist keine gesetzliche Vorgabe, aber ohne die Kenntnis der Grundlagen der Abwicklung gefährlicher Güter im Luftverkehr dürfte eine Beurteilung schwierig sein.

Diese TNA muss uns für jeden Mitarbeiter zusammen mit der Anmeldung übermittelt werden. Sie ist sowohl vom Arbeitgeber als auch von uns aufzubewahren und wird zusammen mit dem in der Schulung erlangten Zertifikat die Befähigung des Mitarbeiters nachweisen.
Wichtige Hinweise zu unseren Schulungen
Unsere Schulungen erfüllen die Mindestanforderungen des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) für die jeweilige Tätigkeit.
Diese Anforderungen sind in unseren TNA-Formularen klar gekennzeichnet und werden unabhängig Ihrer Auswahl vollständig vermittelt.
Individuelle Schwerpunkte setzen:
Anpassungen sind nur bei den abgewickelten Gefahrklassen möglich. In unseren offenen Schulungen werden grundsätzlich alle Gefahrklassen (außer radioaktive Stoffe auf Wunsch) behandelt.
Warum wir Ihre TNA benötigen:
- Gesetzliche Vorgabe durch ICAO/IATA und LBA
- Optimierung der Schulung auf Ihre spezifischen Anforderungen – setzen Sie bitte 3 Sterne bei besonders wichtigen Gefahrklassen.
Bitte gehen Sie in der TNA die Schulungsinhalte durch und vermerken in der Spalte „Tätigkeit im Unternehmen/Kenntnisse“ mittels zwei bis vier Sternen, welche der Aufgaben durch den Mitarbeiter durchgeführt werden. Die Bedeutung der Anzahl der Sterne wird unter der TNA erläutert und definiert den Stand der Kenntnis. Dabei sind in der Regel zur Abwicklung von Gefahrgutsendungen 2 bis 3 Sterne ausreichend.
Sollte der Mitarbeiter zu einer der Aufgaben zusätzliche Tätigkeiten ausführen, so können Sie diese in der Spalte „Zusätzliche Kenntnisse/Tätigkeiten“ ergänzen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns…