11.2.5. Schulung – Fortbildung

Präsenzschulung

Kosten

650,00 EUR / Person zzgl. USt.

Sprache

deutsch

Gültigkeit

5 Jahre

Sicherheitsbeauftragte – Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht, müssen sich Fortbildungen in geeigneten Intervallen unterziehen, die eine Aufrechterhaltung der Kompetenzen und eine Aneignung neuer Kompetenzen entsprechend den Sicherheitsentwicklungen gewährleisten.

Themen

afk-Schulung

Inhalte der Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte gem. der Luftsicherheits-Schulungsverordnung Anlage 6

Unsere Fortbildung bietet Ihnen umfangreiches Wissen und Fähigkeiten, um Ihre Sicherheitskompetenz im Luftfahrtsektor zu stärken.

Die Fortbildungsmaßnahmen gliedern sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Sicherheitsbeauftragten sollen insbesondere in die Lage versetzt werden, Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen, auszuwerten und diskutieren zu können. Sie sollen die tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe Ihrer Arbeit verstehen, das erforderliche Verständnis für ihre eigene Aufgabenwahrnehmung bei der Entwicklung, Organisation und Durchführung des Systems der Sicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen an das Unternehmen sowie die Aufgabenwahrnehmung der anderen im Bereich Luftsicherheit tätigen Personen des Unternehmens und weiterer Unternehmen gewinnen und vertiefen. Das Fachwissen soll auf der Basis der Aufarbeitung aktueller Themen vertieft und die Handlungssicherheit erhöht werden.

Der Zeitansatz für den theoretischen Teil umfasst grundsätzlich acht Unterrichtseinheiten und für den praktischen Teil grundsätzlich zwei Unterrichtseinheiten.

Inhalte: Theoretischer Teil der Fortbildung

  • Austausch über Ergebnisse von behördlichen Qualitätskontroll- und internen Qualitätssicherungsmaßnahmen

  • Austausch über die Methodik interner Qualitätssicherung

  • Erörterung aktueller Entwicklungen, des aktuellen Lagebildes Luftsicherheit für Wirtschaftsbeteiligte sowie andere Ergebnisse oder Ereignisse, die sich auf die Gefährdung der Luftsicherheit und ggf. auch spezifisch auf den jeweiligen Flughafen auswirken

  • Austausch über Neuerungen im Nationalen Luftsicherheitsprogramm (NLSP), den dazugehörigen Anlagen sowie in relevanter EU- und nationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung

  • örtliche Dienstanweisung

  • örtliche Kontrollprozesse und -verfahren, insbesondere unter Berücksichtigung stellentypischer Lagen

  • Stärkung des Bewusstseins für die Wichtigkeit der Aufgabe mit dem Ziel, dieses an die Mitarbeiter weitergeben zu können und Kommunikationstraining zum Umgang mit Mitarbeitern (Motivation von Mitarbeitern)

Inhalte: Praktischer Teil der Fortbildung

  • Konkretes Vorgehen beim Feststellen von Mängeln (Mangelbehebung und anschließende Kontrolle, ob die ergriffenen Maßnahmen erfolgreich waren

  • Austausch über und Erstellung von Prozessen mit gut funktionierenden Abläufen und Meldewegen

  • ggf. Austausch mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde Rollenspiele zur Motivation von Mitarbeitern

11.2.5. Schulung – Fortbildung – Präsenzschulung

 

Voraussetzung:
gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
berechtigtes Interesse
gültige Schulungsbescheinigung (11.2.5.) + 3 UE Sicherheitskultur

Zeitumfang:
1 Tag, 10 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) von 09:00 –  ca. 17:30 Uhr, anschließend erfolgt eine Lernerfolgskontrolle

Gültigkeit:
Die Schulungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Preis:
650,00 EUR / Person zzgl. USt. inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung

Assessment

Termine Präsenzschulung:

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Oft gestellte Fragen zur 11.2.5 – Auffrischungsschulung

Die Fortbildung nach Kapitel 11.2.5 umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte zur Qualitätssicherung im Bereich Luftsicherheit. Sie behandelt aktuelle Entwicklungen, interne Qualitätskontrollmaßnahmen und Verfahren zur Mangelbehebung. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Verständnis von relevanten Rechtsvorschriften und der Motivation von Mitarbeitern.

Teilnehmer benötigen eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG, ein berechtigtes Interesse sowie eine gültige Schulungsbescheinigung nach Kapitel 11.2.5 inklusive 3 Unterrichtseinheiten zur Sicherheitskultur.