Schulung nach Kapitel 11.2.5 – Auffrischungsschulung

Voraussetzung:
– gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG

– Einsatz bei einer zugelassenen Stelle (z.B. regB, b.V.)

– gültige Schulungsbescheinigung (11.2.5.)

Zeitumfang:
1 Tag, 5-6 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.)

Inhalte:
Die Kursinhalte gestalten sich inhaltlich unter anderem nach den Forderungen der VO (EG) Nr. 300/2008, derer Folgeverordnungen, der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) und den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (Modulsystem)

Gültigkeit:
Die Schulungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Kosten:
€ 450,- pro Teilnehmer zzgl. USt. inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung

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