Schulung nach Kapitel 11.2.5 – Auffrischungsschulung
Voraussetzung:
– gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
– Einsatz bei einer zugelassenen Stelle (z.B. regB, b.V.)
– gültige Schulungsbescheinigung (11.2.5.)
Zeitumfang:
1 Tag, 5-6 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.)
Inhalte:
Die Kursinhalte gestalten sich inhaltlich unter anderem nach den Forderungen der VO (EG) Nr. 300/2008, derer Folgeverordnungen, der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) und den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (Modulsystem)
Gültigkeit:
Die Schulungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Kosten:
€ 450,- pro Teilnehmer zzgl. USt. inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung