Zugelassene Transporteure
Zulassung als zugelassener Transporteur
Gemäß § 9a des Luftsicherheitsgesetzes erfolgt die Zulassung von Transporteuren durch die Luftsicherheitsbehörde gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998. Diese Zulassung hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
Die Zulassung als zugelassener Transporteur bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, darunter eine reibungslose und beschleunigte Luftfrachtabwicklung, ohne dass Ihre Luftfracht gesondert kontrolliert werden muss. Seit 2017 werden zugelassene Transporteure vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen.
Voraussetzungen für die Zulassung
Um als zugelassener Transporteur zugelassen zu werden, müssen Sie verschiedene Anforderungen erfüllen:
1. Erstellung eines Transporteur-Sicherheitsprogramms (TSP):
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieses wichtigen Programms.
2. Sichere Fahrzeuge:
Ihre Fahrzeuge müssen unbefugten Zugriff auf die Luftfracht verhindern, z. B. durch den Einsatz von TIR-Seilen bei Fahrzeugen mit Planenabdeckung.
3. Zuverlässigkeitsüberprüfung:
Ihre relevanten Mitarbeiter müssen eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes vorweisen.
4. Benennung und Schulung eines Sicherheitsbeauftragten:
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser Anforderung.
5. Mitarbeiterschulungen:
Wir bieten Schulungen nach den geltenden Bestimmungen, wie z. B. Schulungen nach Kap. 11.2.3.9 oder Kap. 11.2.7.
6. Abnahme durch das Luftfahrt-Bundesamt:
Wir begleiten Sie durch diesen Prozess.
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