Schulung nach Kapitel 11.2.5

Voraussetzung:

  • gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
  • berechtigtes Interesse (die Person muss bei einer zugelassenen Stelle (z.B. regB, b.V., zug. Transp., etc.) arbeiten oder eingesetzt werden

Zeitumfang:
4 Tage, 38 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.)

1. Tag: 09:00 – 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 – 17:00 Uhr
3. Tag: 09:00 – 17:00 Uhr
4. Tag: 09:00 – 17:00 Uhr

Inhalte:
Die Kursinhalte gestalten sich inhaltlich unter anderem nach den Forderungen der VO (EG) Nr. 300/2008, derer Folgeverordnungen, der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) und den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (Modulsystem)

Gültigkeit:
Die Schulungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Kosten:
€ 1.499,- pro Teilnehmer zzgl. USt. inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung

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