Reminder: RASCargO / REST-Verfahren ab 01.10.2024 eingeschränkt
Veröffentlicht am:
12.07.2024
Das RASCargO-Verfahren (auch REST-Verfahren genannt), mithilfe dessen Flüssigkeiten aktuell vorrangig in Frankreich kontrolliert werden, ist derzeitig generell innerhalb der Europäischen Union auf dem Prüfstand. Dies bedeutet aktuell nicht, dass es ein generelles Verbot gibt oder geben wird.
Einschränkungen
Die zuständige französische Behörde DGAC hatte zu Beginn des Jahres striktere Maßnahmen bei der Anwendung des RASCargO-Verfahrens in Frankreich veröffentlicht, wonach Behältnisse über 5 l ab dem 01.10.2024 nicht mehr mittels REST-Verfahren kontrolliert werden dürfen. Behälter über 25 l dürfen in Frankreich ab dem 01.10.2024 nicht durch eine Kontrollmethode sicher gemacht werden.
Das heißt, dass, wenn ein Versender Behältnisse (IBC, Fässer etc.) größer 25 l versenden möchte, dies nur über eine eigene Bekannter-Versender-Zulassung erreichen kann oder dies über einen Kontraktlogistiker möglich ist, der das TPL-Verfahren für den Versender anwendet. Mangels alternativer zugelassener Kontrollmethoden kann (derzeitig) keine andere Kontrollmethode angewendet werden.
Weiterhin möglich
Bis zum 01.10.2024 besteht weiterhin die Möglichkeit mittels Sondergenehmigung durch die französische Behörde Behälter größer 25 l mittels dem RASCargO-Verfahren zu sichern.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstleister, welcher für Sie das Kontrollverfahren durchführt.
Übersicht zur Übergangsgenehmigung
Größe | bis 31.03.2024 | 01.04. bis 31.12.2024 | 01.04. bis 31.12.2024 |
---|---|---|---|
ohne Genehmigung | Mit Genehmigung | Ohne Genehmigung | |
6 X 5 L Behälter | XRY oder EDD | XRY oder EDD | XRY oder EDD |
6 X 4 L Behälter | XRY oder EDD | XRY oder EDD | XRY oder EDD |
≤ 25 L | XRY oder EDD | XRY oder EDD | XRY |
2 X 25 L Behälter | XRY oder EDD | XRY oder EDD | XRY |
> 25 L | XRY oder EDD | XRY oder EDD | bV oder TPL-Verfahren sonst keine Luftfracht-Genehmigung |
XRY = Röntgen
EDD = Spürhund für Sprengstofferkennung – frei laufend oder REST Verfahren
bV= Bekannter Versender