DVO (EU) 2024/1255 zur Änderung der DVO (EU) 2015/1998
Veröffentlicht am:
28.05.2024
Die DVO (EU) 2024/1255 vom 3. Mai 2024 hat einige wesentliche Änderungen in Bezug auf die Luftsicherheit vorgenommen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Zulassung für Transporteure
Die bereits vorhandene Praxis in Deutschland wird für alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtend, sodass bis zum 31.12.2026 eine behördliche Zulassung für alle Transporteure vorliegen muss.
Die Anforderungen und das Sicherheitsprogramm für den zugelassenen Transporteur sind in der Änderungsverordnung enthalten.
Künftig müssen bekannte Versender und reglementierte Beauftragte zum Nachweis Papiere der bestehenden Vereinbarungen mit den eingesetzten Transporteure vorlegen können, bspw. durch Verträge.
Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte)
Die Übergangsregelung zum 01.07.2024 für die Erkennung von Chemikalien bei ETD-Geräten, die seit dem 1. September 2014 eingesetzt werden, wurde aufgrund gesammelter Erfahrungen um 15 Monate verschoben.
Dabei soll gewährleistet werden, dass eine reibungslose Aufrüstung der eingesetzten Geräte sichergestellt wird, ohne die Luftsicherheit unangemessen zu gefährden.
Für detaillierte Informationen können Sie die offizielle Veröffentlichung der Verordnung auf der Website des Amtsblatts der Europäischen Union einsehen.