Fortbildung Sicherheitskultur – für Sicherheitsbeauftragte und Aufsichtspersonal

Ab sofort können Sie die Fortbildung „Sicherheitskultur“ für die Sicherheitsbeauftragten und das Aufsichtspersonal (Ziffern 11.2.5 und 11.2.4 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998) hier buchen. Die Durchführung der Extraschulung "Sicherheitskultur" für alle anderen Personen (Ziffern 11.2.3.1 bis 11.2.3.10 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998) können Sie ab dem 01.01.2022 als Onlineschulung wie gewohnt auf unserem Portal durchführen (1 UE).FAQ "Sicherheitskultur"1. Ich bin sog. Sicherheitsbeauftragter, muss ich die Themen zur "Sicherheitskultur" dann doppelt behandeln und an beiden Schulungen (3 UE + 1 UE) teilnehmen?-> Nein, Sicherheitsbeauftragte benötigen lediglich eine Bestätigung über die Teilnahme an den 3 UE.2. Ich bin sog. Aufsichtspersonal, [...]