Fortbildung Sicherheitskultur – für Sicherheitsbeauftragte und Aufsichtspersonal
Veröffentlicht am:
05.11.2021
Ab sofort können Sie die Fortbildung „Sicherheitskultur“ für die Sicherheitsbeauftragten und das Aufsichtspersonal (Ziffern 11.2.5 und 11.2.4 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998) hier buchen.
Die Durchführung der Extraschulung „Sicherheitskultur“ für alle anderen Personen (Ziffern 11.2.3.1 bis 11.2.3.10 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998) können Sie ab dem 01.01.2022 als Onlineschulung wie gewohnt auf unserem Portal durchführen (1 UE).
FAQ „Sicherheitskultur“
1. Ich bin sog. Sicherheitsbeauftragter, muss ich die Themen zur „Sicherheitskultur“ dann doppelt behandeln und an beiden Schulungen (3 UE + 1 UE) teilnehmen?
-> Nein, Sicherheitsbeauftragte benötigen lediglich eine Bestätigung über die Teilnahme an den 3 UE.
2. Ich bin sog. Aufsichtspersonal, muss ich die Themen zur „Sicherheitskultur“ dann doppelt behandeln und an beiden Schulungen (3 UE + 1 UE) teilnehmen?
-> Nein, Aufsichtspersonal benötigen lediglich eine Bestätigung über die Teilnahme an den 3 UE.
3. Muss ich auch einen zusätzlichen Termin zum Thema „Sicherheitskultur“ besuchen, wenn ich sowieso eine Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte / Aufsichtspersonalin 2022 besuche/durchführe?
-> Nein, sofern Sie eine Auffrischungsschulung bei AFK-International durchführen, ist der Teil „Sicherheitskultur“ automatisch mit inbegriffen und muss nicht erneut geschult werden.
4.Muss ich auch einen zusätzlichen Termin zum Thema „Sicherheitskultur“ besuchen, wenn ich sowieso eine Wiederholungsschulung (z.B. 11.2.3.9) im Jahr 2022 besuche/durchführe?
-> Nein, sofern Sie eine Wiederholungsschulung bei AFK-International durchführen, ist der Teil „Sicherheitskultur“ automatisch mit inbegriffen und muss nicht erneut geschult werden.
5. Kann das Thema „Sicherheitskultur“ auch online geschult werden?
-> Ja, für die Schulung „Sicherheitskultur“ (1 UE) wird es eine Onlineschulung geben. Diese wird ab dem 01.01.2022 auf www.wbt-luftsicherheit.de verfügbar sein. Die Schulung für Sicherheitsbeauftragte/Aufsichtspersonal (3 UE) kann nicht online durchgeführt werden.
6. Wird es Termine für die „Sicherheitskultur“ als WEB-Seminar geben?
-> Ja, wir werden auch im Jahr 2022 wieder WEB-Seminare anbieten.
7. Was passiert mit Mitarbeitern, welche die Extraschulung „Sicherheitskultur“ nicht durchführen?
-> Mitarbeiter ohne eine Schulung zum Thema „Sicherheitskultur“ gelten nach Ablauf der Frist (Stand jetzt: 31.12.2022) nicht mehr als „geschult“ und können nicht mehr Teil der sog. „sicheren Lieferkette“ sein.