Tätigkeit G / H – Basis
Tätigkeit G:
Tätigkeiten eines Mitarbeiters von Luftfahrtunternehmen oder Frachtabfertigungsdienstleistern, der keine gefährlichen Güter abfertigt und/oder am Dokumentenhandling / Sendungsdatenverarbeitung beteiligt ist (Import und Export) (Frachtabfertiger) (ehemals Personalkategorie 7)
bzw.
Tätigkeit H:
Tätigkeiten eines Mitarbeiters von Luftfahrtunternehmen oder Frachtabfertigungsdienstleistern, der an der Abfertigung, Aufbewahrung und dem Ein- und Ausladen von Fracht oder Post und Gepäck beteiligt ist (Frachtabfertiger mit gefährlichen Gütern) (ehemals Personalkategorie 8)
Voraussetzung:
keine
Zeitumfang:
1 Tag von 09:00 bis 16:00 Uhr
Inhalte:
Schulung nach Unterabschnitt 1.5 der IATA-Gefahrgutvorschriften in Verbindung mit den Vorgaben der zuständigen nationalen Behörde Luftfahrt-Bundesamt. Letztere hat der Tätigkeit die Bezeichnung Tätigkeit G zugeordnet, was der ehemaligen Personalkategorie 7 bzw. Tätigkeit H, was der ehemaligen Personalkategorie 8 entspricht.
Unabhängig davon muss vor jeder Schulung eine Analysierung des Schulungsbedarfs erfolgen.
Gültigkeit:
Die Schulungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von 24 Monaten.
Kosten:
€ 95,- pro Teilnehmer zzgl. USt. inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung