Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Beratungen und Schulungen

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratungen und Schulungen der AFK – International GmbH.

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Zustandekommen des Vertrages / Vertragsschluss
  3. Leistungen
  4. Entgelt, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
  5. Beendigung des Vertragsverhältnis
  6. Änderung und Absage
  7. Haftung, Gewährleistung
  8. Geheimhaltung, Datenschutz
  9. Urheberrecht
  10. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort, salvatorische Klausel

1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Geschäfte, Schulungen und Verträge der AFK – International GmbH (Ausnahme stellen Schulungen nach AZAV/mit Bildungsgutschein dar, diese unterliegen gesonderten AGB) mit ihren Kunden explizit und ausschließlich im Rahmen von Beratungen und Schulungen während ihrer gesamten Geschäftsbeziehung, und zwar auch soweit auf deren Einbeziehung und Geltung im Einzelfall, insbesondere bei Folge und weiteren Aufträgen, nicht nochmals gesondert hingewiesen wird. Diese AGB können jederzeit per E-Mail an info@afk-international.de angefordert oder unter www.afk-international.de/impressum eingesehen werden.

(2) Die AFK – International GmbH erkennt entgegenstehende AGB ihrer Kunden nicht an, sondern widerspricht diesen ausdrücklich, sollte nicht im Einzelfall eine individuell abweichende Regelung vereinbart worden sein.

2. Zustandekommen des Vertrages / Vertragsschluss

(1) Der Vertragsschluss erfolgt individuell durch Vereinbarung zwischen der AFK – International GmbH mit ihren Kunden. Der Vertragsschluss hat in schriftlicher Form (Anmeldung über die Website (www.afk-international.de, per Fax, E-Mail oder Post) zu erfolgen.

(2) Die Schulungen, die auf der Website der AFK – International GmbH gelistet sind, stellen kein rechtlich verbindliches Angebot dar.

(3) Bei Anmeldung auf der Website: Durch Anklicken des Buttons „ANMELDEN“ wird eine verbindliche Anmeldung zu der auf der AFK – International GmbH Schulungsangebotsseite gelisteten Schulung erklärt. Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Sollten Sie innerhalb von 48 Stunden keine Rückmeldung erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

(4) Der Vertrag kommt durch Anmeldung und Erhalt der Auftragsbestätigung zustande.

(5) Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser AGB akzeptiert. Wenn eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann, wird AFK – International GmbH dies umgehend dem Teilnehmer mitteilen.

3. Leistungen

(1) Die AFK – International GmbH schult und berät in den Geschäftsbereichen:

– Gefahrgut für alle Verkehrsträger (ADR / RID / GbV / IMDG-Code / ICAO-TI / IATA – DGR)

– Luftsicherheit in Bezug auf die Umsetzung der VO (EG) Nr. 300/2008 und VO (EU) Nr. 185/2010 und deren Folgeverordnungen, Erstellung von Sicherheitsprogrammen, Durchführung von Audits
– Kreislaufwirtschaft (BefErl / EfbV / BbfA)

– Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

– Logistik

Die konkrete Leistungsbestimmung der AFK – International GmbH bleibt der jeweiligen individuellen Vertragsvereinbarung vorbehalten.

(2) Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich durch die AFK – International GmbH selbst. Subunternehmer werden im Einzelfall eingesetzt und dem Kunden mitgeteilt.

4. Entgelt, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

(1) Für Rechnungen der AFK – International GmbH wird ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto eingeräumt.

(2) Die Schulungsgebühren sind mit Zugang der Rechnung vor Veranstaltungsbeginn fällig. Eine Teilnahmeberechtigung am Seminar ist nur gewährleistet, wenn der Betrag vorher bezahlt wurde.

(3) Alle genannten Preise / Gebühren verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., es sei denn, es ist ausdrücklich eine Umsatzsteuerbefreiung angegeben.

5. Beendigung des Vertragsverhältnis

(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Im Falle eines Vollzugsdefizits des Kunden, wenn z.B. die Umsetzung der sicherheitsrelevanten Empfehlungen der AFK – International GmbH in der Praxis verweigert bzw. diese bewusst nicht umgesetzt werden, steht es der AFK – International GmbH frei, sich fristlos einseitig vom Vertragsverhältnis zu lösen.

(3) In dem Geschäftsbereich der Durchführung von Schulungen ist der Kunde berechtigt, durch Anzeige in schriftlicher Form gegenüber der AFK – International GmbH bis zu 21 Tage vor Beginn der Schulung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt 20 bis zu 15 Tage vor Beginn der Schulung, hat der Kunde 25 % der Schulungsgebühr zu entrichten. Bei einem Rücktritt 14 bis zu 10 Tage vor Beginn der Schulung sind 50 % und bei einem späteren Rücktritt oder der Nichtteilnahme sind 100 % der Schulungsgebühr zu entrichten. Es ist der Eingang der Erklärung bei der AFK – International GmbH maßgeblich. In jedem Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung sind der AFK – International GmbH zuzüglich nachgewiesene Aufwendungen zu ersetzen, es sei denn, die Vertragsbeendigung ist auf ein Verschulden der AFK – International GmbH zurückzuführen. Alternativ kann der Teilnehmer seine Anmeldung auf eine andere Person desselben Unternehmens übertragen, sofern die Teilnahmevoraussetzungen durch die neue Person erfüllt werden.

(4) Die Kündigung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses hat in schriftlicher Form zu erfolgen.

(5) Bei vorzeitiger Beendigung durch den Teilnehmer bleiben die Schulungsgebühren in voller Höhe bestehen.

6. Änderung und Absage

(1) Das Seminar kann von der AFK – International GmbH aus wichtigem Grund abgesagt werden. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn durch zu geringe Teilnehmeranzahl keine Kostendeckung erreicht werden kann oder der Referent kurzfristig, z.B. wegen Krankheit, nicht verfügbar ist und ein Ersatzreferent nicht gestellt werden kann.

(2) Der Teilnehmer wird sofort informiert und bereits bezahlte Seminargebühren werden zu 100% zurückerstattet.

(3) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Haftung, Gewährleistung

(1) Die AFK – International GmbH haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Die AFK – International GmbH hat eine Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Versicherungshöhe begrenzt.

• Personen- und Sachschäden: 3.000.000, — Euro• Vermögensschäden: 100.000, — Euro

(3) Die AFK – International GmbH übernimmt keine Haftung für die tatsächliche und richtige Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen beim Kunden. Für den Fall der Weigerung bzw. bewussten Nichtumsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt die AFK – International GmbH das Recht der fristlosen Kündigung (siehe Ziff. 5Abs. 2) vorbehalten.

(4) Ebenfalls übernimmt die AFK – International GmbH keine Haftung für den Fall, dass sich die Anforderungen aufgrund von Gesetzen, Weisungen oder Stellungnahmen der zuständigen Behörden ändern.

8. Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich zum Zwecke der Geschäftsbeziehung und der Beratungs- und Schulungsziele verwendet werden dürfen. Die Parteien treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter und Angestellte sind, soweit sie hierzu nicht bereits auf Grund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur Geheimhaltung zu verpflichten.

Die gesetzlichen Regelungen (insbesondere die des LuftSiG) sind einzuhalten.

(2) Die Parteien verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht selbst zu verwerten. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die bereits offenkundig und damit nicht mehr geheim oder schutzfähig sind. Wenn Offenkundigkeit später eintritt, erlischt die Verpflichtung insoweit ab diesem Zeitpunkt.

(3) Die Verpflichtung über die Geheimhaltung gilt auch weiter, wenn der beabsichtigte Vertrag über die Zusammenarbeit nicht zu Stande kommt oder beendet ist, außer, die Informationen sind inzwischen offenkundig, wofür der Interessent die Beweislast trägt.

9. Urheberrecht

(1) Die von der AFK – International GmbH ausgegebenen Arbeits- und Schulungsunterlagen, Präsentationen und Handouts sowie die darin erstellten Inhalte und Werke sind durch Copyright, Recht an geistigem Eigentum und allen anderen entsprechenden Rechten (deutsches Urheberrecht) geschützt. Darin enthaltene Programme, Bilder, Texte und Informationen etc. stehen, soweit keine anderen Eigentums- oder Urheberrechte bestehen, im Eigentums-/ Urheberrecht von der AFKInternational GmbH

(2) Die AFK – International GmbH ist bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Jede Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Speicherung, Sendung, Wieder- bzw. Weitergabe und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes der Inhalte ist ohne schriftliche Genehmigung von der AFK-International GmbH ausdrücklich untersagt. Technische Änderungen und Irrtum bleiben vorbehalten.

10. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort, salvatorische Klausel

(1) Sämtliche Geschäfte, Schulungen und Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Streitigkeiten ist das Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg bzw. das Landgericht Berlin bei einem Streitwert über € 5.000,00, ausschließlich zuständig. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist einheitlich der satzungsmäßige Geschäftssitz der AFK – International GmbH.

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären. Entsprechendes gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.

(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: 11.10.2019