Statusvergabe aus dem Homeoffice – Erneute Duldung der Statusvergabe durch reglementierte Beauftragte

Veröffentlicht am:

02.12.2021

Statusvergabe aus dem Homeoffice – Erneute Duldung der Statusvergabe aus dem Homeoffice durch reglementierte Beauftragte

Aufgrund der andauernden pandemischen Situation und der in § 28b Absatz 4 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) genannten Maßnahme zur Kontaktreduktion in Gestalt der Tätigkeitsausführung in der Wohnung wird eine Statusvergabe aus dem Homeoffice in Bezug auf den Sicherheitsstatus einer Luftfracht-/Luftpostsendung erneut geduldet.

Dies betrifft die Überprüfung der Beteiligten der sicheren Lieferkette anhand der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette sowie die Vergabe des Sicherheitsstatus einer Luftfracht-/Luftpostsendung aufgrund belegbar durchgeführter Kontrollen und Sicherheitskontrollen.

Die Duldung endet i. S. d. § 28b Absatz 7 IfSG spätestens mit Ablauf des 19. März 2022.