Schulung nach Kapitel 11.2.3.5. – Kombinationsschulung

Wichtige Informationen:

Die erworbene(n) Schulung(en) kann / können erst nach folgenden Voraussetzungen absolviert werden:

  • Übermittlung der positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) des Teilnehmers.
  • berechtigtes Interesse (die Person muss bei einer zugelassenen Stelle (z.B. regB, b.V., zug. Transp., etc.) arbeiten oder eingesetzt werden

Es erfolgt eine Videoidentifizierung des Teilnehmers über WebexMeeting.

Die Identifizierung des Teilnehmers ist eine Auflage des Luftfahrt-Bundesamts und notwendig, aufgrund von als vertraulich eingestuften Schulungsinhalten aus internen Beschlüssen der EU Kommission. Bezüglich des Identifizierungsverfahrens kontaktieren wir Sie nach Erhalt der Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Zeitumfang:
Kombinationsschulung 25 Unterrichtseinheiten als Onlineschulung und 2 Unterrichtseinheiten als Frontalschulung (1 UE = 45 Min.)

Inhalte:
Die Kursinhalte gestalten sich inhaltlich unter anderem nach den Forderungen der VO (EG) Nr. 300/2008, derer Folgeverordnungen, der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) und den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (Modulsystem)

Gültigkeit:
Die Schulungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Kosten:
€ 699,90,- pro Teilnehmer zzgl. USt. inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung

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