Beförderungserlaubnis für Abfälle – Fortbildung
Voraussetzung für die Beförderungserlaubnis für Abfälle – Fortbildung:
Basisschulung der Fachkunde nach § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des KrWG und § 5, Absatz 1 der AbfAEV
Zeitumfang:
2 Tage: 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Inhalte:
– Das Kreislaufwirtschaftsgesetz
– Auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangene Rechtsverordnungen
– Das Recht der Abfallverbringung
– Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
– Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
– Sonstige Vorschriften des Umweltrechts, die im Zusammenhang mit der
Sammlung, der Beförderung, dem Handeln oder dem Makeln von Abfällen von Bedeutung sind
– Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
– Vorschriften der betrieblichen Haftung
Gültigkeit:
Die Schulungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.
Kosten:
€ 545,- pro Teilnehmer zzgl. USt. inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung
Abschluss:
Zertifikat von AFK-International zur Vorlage bei der Behörde. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.
Beförderungserlaubnis für Abfälle – Fortbildung
Beförderungserlaubnis für Abfälle – Fortbildung
Beförderungserlaubnis für Abfälle – Fortbildung
Interesse oder Fragen?
Gerne erreichen Sie uns per Kontaktformular oder per Telefon (+49 30 76 75 80 90)