Wichtige Änderung für das Betreiben von ETD-Geräten

Veröffentlicht am: 28.07.2025

ETD‑Geräte (Spurendetektion): Neue EU‑Standards – Jetzt Geräte prüfen und ggf. nachrüsten

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/566 vom 10. März 2023 wurde die EU-Verordnung (EU) 2015/1998 um wesentliche Anforderungen ergänzt. Demnach müssen Explosive Trace Detection (ETD)-Geräte künftig nicht mehr nur Spuren von Sprengstoff, sondern auch von bestimmten Chemikalien erkennen können.
Ursprünglich galten diese Anforderungen ab dem 1. Juli 2024, wurden jedoch verschoben:

  • Neuer verbindlicher Umstelltermin auf 1. Oktober 2025.
  • Eine weitere mögliche Verschiebung auf Juli 2026 wird diskutiert – aktuell bleibt 01.10.2025 der definitive Stichtag.

Was bedeutet das für Ihr ETD-Gerät?

Prüfen Sie Ihre ETD-Geräte
Sind Ihre vorhandenen Geräte in der Lage, die in der in Anlage 12-L der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 gelisteten Chemikalien zu finden? Notfalls muss ein Update oder Austausch erfolgen.

Kontakt zu Herstellern/Serviceanbietern
Viele Geräte lassen sich per Software‑Update nachrüsten. Fragen Sie jetzt aktiv nach!

Achten Sie auf Meldepflichten
Jede Änderung an einem ETD-Gerät gilt gemäß § 11 LuftSiAV als änderungspflichtig und muss dem LBA gemeldet werden.

Ausstattungslücke beachten
Für Geräte wie den „IONSCAN 500DT“ wird voraussichtlich kein Update angeboten – diese verlieren spätestens zum 01.10.2025 ihre Zulassung.

 

Wichtig: Abnahme durch das LBA
Eine Änderung am ETD-Gerät muss seitens des LBA abgenommen werden, bevor dies z. B. nach einem Update genutzt werden darf.

Empfehlung: Setzen Sie sich umgehend mit Ihren Herstellern oder Technikdienstleistern in Verbindung. Lassen Sie Ihre Geräte prüfen und – wenn nötig – rechtzeitig umrüsten, bevor sie die Zulassung verlieren.