Vertraulicher EU-Beschluss – Umsetzung ab dem 01.09.2025 erforderlich

Veröffentlicht am:

28.07.2025

Zusätzlich zur neuen Verordnung ist am 20. Mai 2025 auch ein vertraulicher EU-Beschluss (C(2025)3014) in Kraft getreten, der insbesondere luftfrachtannehmende reglementierte Beauftragte betrifft.

Kernaussagen und Auswirkungen:

  • Die Umsetzung der neuen Anforderungen muss bis spätestens 01.09.2025 in der Praxis erfolgen – auch wenn eine Beschreibung im Sicherheitsprogramm erst bei der nächsten meldepflichtigen Änderung erforderlich ist.
  • Inhaltlich geht es um veränderte Anforderungen im Bereich Frachtannahme, den Umgang mit unsicheren Sendungen sowie um die enge Abstimmung mit Spediteuren, insbesondere bei der Frage, ob eine „etablierte Geschäftsbeziehung“ besteht.
  • Das LBA hat noch keine aktualisierten Dokumente (z. B. Muster-Frachtannahmeformular) veröffentlicht.
  • Unternehmen sollten dennoch jetzt mit der Planung und Umsetzung beginnen – speziell im Lagerbetrieb und bei internen Verfahrensbeschreibungen.

Wichtig:
Der Änderungsbeschluss ist als Verschlusssache eingestuft.

Wir raten Ihnen dazu, diesen Änderungsbeschluss über das LBA anzufordern – www.lba.de – hierzu ist eine Verpflichtungserklärung für „Verschlusssachen – Nur für den Dienstgebrauch (NfD)“ notwendig. Bitte reichen Sie diese beim LBA per Post oder Fax ein. Eine Weitergabe durch uns ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.