Verlängerung des RASCargo / REST-Verfahren wohl bis zum 30.04.2025

Veröffentlicht am:

22.11.2024

Da wir im stetigen Austausch mit einigen Anbietern des RASCargo / Rest-Verfahren sind, haben wir soeben die Information erhalten, dass gestern (21.11.2024) in Frankreich beschlossen wurde, das RASCargo / Rest-Verfahren zu verlängern.

Die Verlängerung ist wohl bis zum 30.04.2025 beschlossen worden.

Leider liegt uns noch kein offizielles Schreiben der französischen Behörde vor, welches das neue Datum bestätigt. Sobald das offiziell Schreiben veröffentlicht wurde, werden wir Ihnen dies selbstverständlich zur Verfügung stellen.

Übersicht:

Was ist das RASCargo / REST-Verfahren?:

Im Sinne der Luftsicherheit steht das RASCargo / REST-Verfahren für ein Verfahren, das sich auf die sichere Abwicklung von Luftfracht konzentriert. Es wird genutzt, um Fracht gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu kontrollieren und als „sicher“ zu klassifizieren, bevor sie in ein Flugzeug verladen wird.

Ziel des RASCargo-Verfahrens:

Das Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass keine verbotenen oder gefährlichen Gegenstände in die Luftfracht gelangen, um die Sicherheit der Luftfahrt zu gewährleisten.

Übersichtsstabelle der Kontrollmethoden je nach Fassungsvermögen und Verfallsdatum

Fassungsvermögen 01.04.2024 bis 30.04.2025
Mit Genehmigung
01.04.2024 bis  30.04.2025
Ohne DGAC-Genehmigung
ab 30.04.2025
≤ 5 L XRY oder EDD XRY oder EDD XRY oder EDD
> 5 L und ≤ 25 L XRY oder EDD XRY XRY
> 25 L XRY oder EDD KC oder RA  (TPL) KC oder RA  (TPL)

XRY: Röntgenkontrolle für Sendungen
EDD: Kontrolle durch Sprengstoffspürhund
RA:
Reglementierter Beauftragter
KC:
Bekannter Versender
TPL: Third Party Logistics – Drittanbieter-Logistik