Schulung nach Kapitel 11.2.8 – Online
Schulung nach Kapitel 11.2.8 – Personen mit Funktionen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Cyberbedrohungen.
Gem. der Grundsätze zur Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von kritischen informations- und kommunikationstechnischen Systemen (KIKS) und Daten in der Luftsicherheit gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit unterscheiden wir hierbei in drei Untergruppen.
Themen
- Welche Schulung bieten wir zur Cybersecurity an?
- Wer braucht welche Cybersecurity-Schulung?
- Schulung nach 11.2.8.1. – Cybersecurity Awareness
(für Personengruppe I, II, III bzw. a, b, c) - Schulung nach 11.2.8.2. – „Erweiterte Cyber Security Awareness“
(für Personengruppe II, III bzw. b, c) - 11.2.8 als Onlineschulung
Wer braucht welche Cybersecurityschulung?
Wer braucht die Schulung nach Kap. 11.2.8. für Personengruppe a bzw. I oder Personengruppe b, c bzw. II, III in meinem Betrieb?
z. B. Sicherheitsbeauftragte – Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen – Administratoren
Die Schulung für Personengruppe b, c bzw. II, III richtet sich an Mitarbeiter, die in ihrem Arbeitsumfeld Zugriff auf kritischen Informations- und Kommunikationssystemen (KIKS) haben sowie relevante Daten verarbeiten. In der Regel benötigen die meisten Mitarbeitenden aus dem Bereich der sicheren Lieferkette diese höherwertige Schulung.
Dazu gehören unter anderem:
- Mitarbeiter, die Sicherheitskontrollen durchführen (inkl. Sicherheitsbeauftragte und Aufsichtspersonal),
- Mitarbeiter, die vernetzte Technologien nutzen, jedoch nicht über Administratorrechte zur Änderung (kritischer) informations- und kommunikationstechnische Systeme und Daten verfügen.
- Mitarbeiter, mit Administratorrechten
Personen, die keine (kritischen) Systeme / Daten nutzen, aber physisch manipulieren können
Die Schulung für Personengruppe a bzw. I richtet sich an Mitarbeiter, die weder kritische IT- und Kommunikationssysteme betreiben noch direkt mit Daten arbeiten oder Sicherheitskontrollen durchführen. Dennoch können sie unbeabsichtigt Sicherheitslücken auslösen oder solche bemerken, beispielsweise in der Rolle als Reinigungskräfte oder Lagerpersonal, die nicht am Computer arbeiten. Selbst ohne direkten Zugang zu IT-Systemen gibt es potenzielle Cybergefahren durch physische Manipulation an Geräten, Kabeln oder Steckverbindungen sowie Diebstahl.
Welche Schulung bieten wir zur Cybersecurity an?
Schulung nach 11.2.8. – für Personengruppe b, c bzw. II, III
Personen, die Zugang zu Daten oder Systemen haben, müssen geeignete und spezifische aufgabenbezogene Schulungen absolvieren, die ihren Funktionen und Verantwortlichkeiten entsprechen, wobei sie auch über relevante Risiken informiert werden, wenn dies aufgrund ihrer beruflichen Funktion erforderlich ist.
Inhalte der Schulung nach Kapitel 11.2.8 für Personengruppe b, c bzw. II, III
Schulung nach 11.2.8. – für Personengruppe a bzw. I
Personen, die nur physischen Zugang zu kritischen informations- und kommunikationstechnischen Systemen und Daten (KIKS) haben könnten, müssen über die erforderlichen Fähigkeiten und Eignungen zur wirksamen Wahrnehmung der ihnen zugewiesenen Aufgaben verfügen.
Inhalte der Schulung nach Kapitel 11.2.8 für Personengruppe a bzw. I
Schulung nach 11.2.8. – für Personengruppe b, c bzw. II, III
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung von AFK-International zur Vorlage bei der Behörde.
Sprache:
deutsch
Preis:
24,90 EUR / Person zzgl. USt.
Unsere Staffelpreise finden Sie hier.
Schulung nach 11.2.8. – für Personengruppe a bzw. I
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung von AFK-International zur Vorlage bei der Behörde.
Sprache:
deutsch
Preis:
14,90 EUR / Person zzgl. USt.
Unsere Staffelpreise finden Sie hier.