Schulung nach Kapitel 11.2.8 – Online

Personengruppe b, c bzw. II, III

Kosten

24,90 EUR / Person zzgl. USt.

Sprache

deutsch

Gültigkeit

5 Jahre

Personengruppe a bzw. I

Kosten

14,90 EUR / Person zzgl. USt.

Sprache

deutsch

Gültigkeit

5 Jahre

Schulung nach Kapitel 11.2.8 – Personen mit Funktionen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Cyberbedrohungen.

Gem. der Grundsätze zur Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von kritischen informations- und kommunikationstechnischen Systemen (KIKS) und Daten in der Luftsicherheit gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit unterscheiden wir hierbei in drei Untergruppen.

  • Gruppe I bzw. a) Personen, die nur physischen Zugang zu KIKS haben könnten
  • Gruppe II bzw. b) Nutzer
  • Gruppe III bzw. c) Administratoren

Themen

Wer braucht welche Cybersecurityschulung?

Wer braucht die Schulung nach Kap. 11.2.8. für Personengruppe a bzw. I oder Personengruppe b, c bzw. II, III in meinem Betrieb?

Personengruppe b, c bzw. II, III

z. B. Sicherheitsbeauftragte – Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen – Administratoren

Die Schulung für Personengruppe b, c bzw. II, III richtet sich an Mitarbeiter, die in ihrem Arbeitsumfeld Zugriff auf kritischen Informations- und Kommunikationssystemen (KIKS) haben sowie relevante Daten verarbeiten. In der Regel benötigen die meisten Mitarbeitenden aus dem Bereich der sicheren Lieferkette diese höherwertige Schulung.

Dazu gehören unter anderem:

  • Mitarbeiter, die Sicherheitskontrollen durchführen (inkl. Sicherheitsbeauftragte und Aufsichtspersonal),
  • Mitarbeiter, die vernetzte Technologien nutzen, jedoch nicht über Administratorrechte zur Änderung (kritischer) informations- und kommunikationstechnische Systeme und Daten verfügen.
  • Mitarbeiter, mit Administratorrechten
Personengruppe a bzw. I

Personen, die keine (kritischen) Systeme / Daten nutzen, aber physisch manipulieren können

Die Schulung für Personengruppe a bzw. I richtet sich an Mitarbeiter, die weder kritische IT- und Kommunikationssysteme betreiben noch direkt mit Daten arbeiten oder Sicherheitskontrollen durchführen. Dennoch können sie unbeabsichtigt Sicherheitslücken auslösen oder solche bemerken, beispielsweise in der Rolle als Reinigungskräfte oder Lagerpersonal, die nicht am Computer arbeiten. Selbst ohne direkten Zugang zu IT-Systemen gibt es potenzielle Cybergefahren durch physische Manipulation an Geräten, Kabeln oder Steckverbindungen sowie Diebstahl.

Welche Schulung bieten wir zur Cybersecurity an?

Schulung nach Kap. 11.2.8. – Personengruppe b, c bzw. II, III

Personen mit Funktionen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Cyberbedrohungen (für Personengruppe II, III bzw. b, c)

Schulung nach Kap. 11.2.8. – Personengruppe a bzw. I

Personen mit Funktionen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Cyberbedrohungen (für Personengruppe I bzw. a)

Schulung nach 11.2.8. – für Personengruppe b, c bzw. II, III

Personen, die Zugang zu Daten oder Systemen haben, müssen geeignete und spezifische aufgabenbezogene Schulungen absolvieren, die ihren Funktionen und Verantwortlichkeiten entsprechen, wobei sie auch über relevante Risiken informiert werden, wenn dies aufgrund ihrer beruflichen Funktion erforderlich ist.

Inhalte der Schulung nach Kapitel 11.2.8 für Personengruppe b, c bzw. II, III

  • Cybersecurity Awareness
  • Datensicherheit
  • Vorfallbehandlung
  • Netzwerksicherheit
  • Schadprogramme (Malware)
  • Sicherheitskonfiguration
  • Erweiterte Cyber Security Awareness
  • Hacking

  • digitale Forensik

  • Vorschriften und Standards

  • Penetration Testing

  • Anwendungsentwicklung

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Menge an individuellen Soft- und Hardware-Lösungen, in den verschiedensten Konstellationen, die für die Personengruppe b bzw. II vorgeschriebene Thematik „Anwenderschulung für Fachanwendungen“ (Speditionssoftware, E-Mail-Client, ERP-System, Betriebssystem etc.) nicht in der Schulung enthalten ist.

Hierzu erhalten Sie beim Kauf unserer Onlineschulung auf www.onlineschulung.de eine Checkliste zur Überprüfung der Durchführung des Themeninhaltes „Anwenderschulung für Fachanwendungen“.

Für die Anwenderschulung müssen die entsprechenden Mitarbeiter gesondert geschult werden. Informationen erhalten Sie diesbezüglich über den Anbieter einer Software oder auch gegebenenfalls über Ihre IT-Abteilung.

Schulung nach 11.2.8. – für Personengruppe a bzw. I

Personen, die nur physischen Zugang zu kritischen informations- und kommunikationstechnischen Systemen und Daten (KIKS) haben könnten, müssen über die erforderlichen Fähigkeiten und Eignungen zur wirksamen Wahrnehmung der ihnen zugewiesenen Aufgaben verfügen.

Inhalte der Schulung nach Kapitel 11.2.8 für Personengruppe a bzw. I

  • Internetsicherheit

  • Phishing

  • Social Engineering

  • Clean Desk

  • Passwörter

  • Verhalten bei einem Sicherheitsvorfall

Schulung nach 11.2.8. – für Personengruppe b, c bzw. II, III

Abschluss:

Teilnahmebescheinigung von AFK-International zur Vorlage bei der Behörde.

Sprache:
deutsch

Preis:
24,90 EUR / Person zzgl. USt.
Unsere Staffelpreise finden Sie hier.

AFK Webseminar
AFK Webseminar

Schulung nach 11.2.8. – für Personengruppe a bzw. I

Abschluss:

Teilnahmebescheinigung von AFK-International zur Vorlage bei der Behörde.

Sprache:
deutsch

Preis:
14,90 EUR / Person zzgl. USt.
Unsere Staffelpreise finden Sie hier.