11.2.4 Schulungen – Fortbildung

Kosten

650,00 EUR / Person zzgl. Ust.

Sprache

deutsch

Gültigkeit

1 Jahr

Die Schulung gemäß Kapitel 11.2.4 der DVO (EU) 2015/1998 ist für Personen, die mit der unmittelbaren Aufsicht über Personen betraut sind, die Sicherheitskontrollen durchführen. (Aufsichtspersonal)

Jährlich muss für die Schulung nach Kapitel 11.2.4 eine Fortbildung stattfinden.

 

onlineschulung

Inhalte der Schulung nach Kap. 11.2.4

Unsere Schulung nach Kapitel 11.2.4 bietet Ihnen umfangreiches Wissen und Fähigkeiten, um Ihre Sicherheitskompetenz im Luftfrachtsektor zu stärken. Die Schulung deckt die folgenden Schlüsselbereiche ab:

Schulungsinhalte
  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen

  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Verfahren für ihre Einhaltung

  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen

  • Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen

  • Kenntnis der verwendeten Ausweissysteme

  • Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten

  • Kenntnis der Meldeverfahren

  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände

  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle

  • Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit

  • Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren

  • Kenntnis von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen.

  • Kenntnis der Aufsichtsaufgaben

  • Kenntnis der internen Qualitätskontrolle

  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände

  • Kenntnis der Sofortmaßnahmen

  • Fähigkeit zur Betreuung und Schulung am Arbeitsplatz und zur Motivation anderer. Darüber hinaus muss die Schulung auch zur Erlangung aller folgenden Kompetenzen führen, wenn die der betreffenden Person zugewiesenen Aufgaben dies erfordern

  • Kenntnisse in Techniken der Konfliktbewältigung

  • Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren.

afk-Schulung

11.2.4 Fortbildung als Präsenzschulung

Voraussetzung:
gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
berechtigtes Interesse

Abschluss:
Teilnahmebescheinigung von AFK-International zur Vorlage bei der Behörde.

Zulassung:
Zugelassen durch das Luftfahrt-Bundesamt

Gültigkeit:
1 Jahr

Sprache:
deutsch

Preis:
650,00 EUR / Person zzgl. Ust.

Termine

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Oft gestellte Fragen zur 11.2.4 Schulung

Die Schulung nach Kapitel 11.2.4 ist für Aufsichtspersonal vorgesehen, das mit der unmittelbaren Aufsicht über Personen betraut ist, die Sicherheitskontrollen durchführen. Diese Schulung vermittelt das notwendige Wissen und die Fähigkeiten, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Die Schulung nach Kapitel 11.2.4 deckt wichtige Bereiche wie rechtliche Vorschriften, Zugangskontrollen, Umgang mit verbotenen Gegenständen und menschliches Verhalten ab. Zusätzlich werden Kenntnisse über Aufsichtsaufgaben, interne Qualitätskontrollen und Konfliktbewältigungstechniken vermittelt.

AFK-International bietet die Schulung nach Kapitel 11.2.4 – Fortbildung als Präsenzschulung an.

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