REST-/RAS-Cargo-Verfahren in Frankreich: Übergangsfrist bis 31.12.2027 verlängert
Veröffentlicht am: 06.01.2026
Frankreich hat die Übergangsregelung für das REST-Verfahren (auch „RAS-Cargo“ genannt) erneut verlängert. Nach einem Schreiben der französischen Luftsicherheitsbehörde DGAC vom 17. Dezember 2025 gilt die Übergangsregelung nun weiterhin bis 31. Dezember 2027. Verbindliche Endregelungen sind damit erst ab 01. Januar 2028 zu erwarten.
Was bedeutet das in der Praxis?
Das REST-Verfahren ermöglicht weiterhin die Kontrolle von Luftfracht in luftdicht verschlossenen Behältern (z. B. Fässern oder Kanistern) mittels Sprengstoffspürhunden, ohne den Behälter zu öffnen.
• Bestehende Genehmigungen werden automatisch verlängert.
• Aktuell ist kein aktives Handeln erforderlich.
Gleichzeitig bleibt der längerfristige Trend unverändert: Die verlängerte Übergangsfrist verschafft Zeit, schafft aber noch keine dauerhaft planbare Lösung. Für viele Unternehmen bleibt der Status als Bekannter Versender weiterhin der stabilste Weg, um Luftfracht langfristig regelkonform und ohne Umwege abzuwickeln.
