Neue Vorgaben für hermetisch verschlossene Behälter
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/449 hat die Europäische Kommission den Begriff des hermetisch verschlossenen Behälters erstmals ausdrücklich definiert. Gemeint sind Behälter, deren Beschaffenheit und Versiegelung einen Austausch von Partikeln oder Dämpfen mit der Außenumgebung verhindern – auch dann, wenn sich der Behälter innerhalb einer größeren Sendung, auf einer Palette oder in einem Container befindet, der selbst nicht hermetisch verschlossen ist. Die Verordnung wurde am 2. März 2026 veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für die Praxis in der Luftfracht ist diese Klarstellung insbesondere dann relevant, wenn Art, Verpackung oder Behältnis einer Sendung die Entdeckung verbotener Gegenstände oder [...]
