Neue Zulassungspflicht für Transporteure ab 2027

Veröffentlicht am: 16.03.2026

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1255 werden die Vorgaben der Nr. 6.5 ff. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 angepasst. Für Transporteure bedeutet dies, dass künftig eine europaweite Zulassungspflicht gilt. Der Übergangszeitraum läuft bis zum 1. Januar 2027.

Die derzeit auf Grundlage des § 9a Luftsicherheitsgesetz erteilten Zulassungen sollen im Laufe des Jahres 2026 rückwirkend bis zum 31. Dezember 2026 befristet werden. Entsprechende Bescheide sollen voraussichtlich ab Mitte 2026 versendet werden.

Anschließend ist eine Neubeantragung der Zulassung auf Grundlage der europäischen Vorgaben erforderlich. Nach aktuellem Stand sollen entsprechende Anträge ab dem dritten Quartal 2026 gestellt werden können. Überarbeitete Muster-Sicherheitsprogramme sollen bis dahin auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes bereitgestellt werden.

Wesentlich ist außerdem, dass die künftige Zulassung unternehmensbezogen und nicht mehr standortbezogen erfolgt. Unternehmen mit mehreren Betriebsstandorten benötigen damit künftig nur noch eine Zulassung für das gesamte Unternehmen.

Nach der Neuzulassung werden Transporteure ausschließlich nur noch in der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette veröffentlicht. Die bisherige nationale Liste auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes wird spätestens zum 1. Januar 2027 entfernt.

Praxis-Hinweis:
Mit der Umstellung auf die europäische Zulassung müssen viele Unternehmen ihre bestehenden Sicherheitsprogramme sowie internen Abläufe überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Neuzulassung, der Überarbeitung Ihres Sicherheitsprogramms oder der Abstimmung mit dem Luftfahrt-Bundesamt.