Beratung Luftsicherheit
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Luftsicherheit Beratung
Was sind Bekannte Versender? – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Bekannte Versender bezeichnet einen Status, der Unternehmen berechtigt, sog. „sichere“ Luftfracht zu versenden. Unternehmen, die sich als behördlichen Bekannten Versender zertifizieren lassen möchten, müssen ein Sicherheitsprogramm einreichen.
Ein Unternehmen, das seine Waren sicher per Luftfracht versenden möchten, benötigt eine Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt (LBA).
Grundlage hierfür ist unter anderem die Verordnung (EU) Nr. 2015/1998.
Reglementierte Beauftragte
Zur Zulassung als reglementierter Beauftragter, muss dem LBA ein Luftfrachtsicherheitsprogramm vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, mit welchen Verfahren und Methoden Verfahren die Anforderungen aus der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 im Unternehmen umgesetzt werden.
Der behördlich zugelassener Transporteur
Transporteure, die keine Zulassung vom LBA haben, dürfen keine sichere Luftfracht mehr transportieren.
Bekannte Versender und reglementierte Beauftragte dürfen keine Transporteure ohne Zulassung mehr beauftragen.
Reglementierte Lieferanten
Ein reglementierter Lieferant ist ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen, die es gestatten Bordvorräte unmittelbar zu einem Luftfahrzeug zu liefern.
Unternehmen, die in Deutschland Bordvorräte unmittelbar zu einem Luftfahrzeug liefern wollen, müssen über eine Zulassung als reglementierter Lieferant für Bordvorräte verfügen.
(Quelle: Luftfahrtbundesamt)
Bekannte Lieferanten
Unter „Bekannte Lieferanten“ verstehen wir Fällen Hersteller oder Produzenten, Verpacker oder Dienstleister, die ihre Lieferungen an Unternehmen verkaufen, die diese Lieferungen zu Bordvorräten oder Flughafenanlieferungen weiterverarbeiten oder die die Lieferungen direkt an Flughäfen weiterverwenden.
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