LBA-Information: ETD-Kontrollen – Frist für G1-Standard bis 31.12.2026 verlängert

Veröffentlicht am: 09.01.2026

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat aktuell über geänderte Vorgaben im Bereich der Kontrolle mittels Sprengstoffspurendetektoren (ETD) informiert. Als AFK International möchten wir diese Information für unsere Partner und Kunden einordnen und die wichtigsten Punkte praxisnah zusammenfassen.

Worum geht es?

Im Kern betrifft die Mitteilung die G1-Anforderung an ETD-Geräte: Künftig müssen ETD-Systeme in der Lage sein, neben klassischen Spurenstoffen auch bestimmte Chemikalien zu erkennen bzw. anzuzeigen (G1-Standard).
Laut LBA wurde die entsprechende Umsetzungsfrist im europäischen Rahmen auf den 31. Dezember 2026 verschoben.

Welche Fristen sind jetzt relevant?

  • ETD-Geräte ohne G1-Konfiguration dürfen nach der LBA-Information maximal bis einschließlich 30.12.2026 für Kontrollzwecke genutzt werden.

  • Ab 31.12.2026 ist der Einsatz von ETD-Geräten ohne G1-Konfiguration grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.

Was sollten Betreiber jetzt tun?

Für viele zugelassene ETD-Geräte sind inzwischen G1-Konfigurationen verfügbar, die in der EU-Unionsdatenbank mit gültigem EU-Stempel geführt werden. Betreiber können dort prüfen, ob für ihr Gerät bereits eine passende Konfiguration gelistet ist:

https://ksda.ec.europa.eu/public/security-equipments?equipmentName=ETD

In der Praxis erfolgt die Umrüstung häufig über ein Software-/Algorithmus-Update durch den Hersteller oder einen Servicedienstleister. Aus unserer Sicht ist wichtig, die Umstellung nicht erst Ende 2026 anzugehen, sondern frühzeitig zu planen – auch wegen möglicher Kapazitätsengpässe bei Servicepartnern und Prüfstellen.

Hinweis zur Anzeige- und Prüfpflicht

Das LBA weist darauf hin, dass die Umrüstung in der Regel als anzeigepflichtige Änderung einzuordnen ist und häufig eine erneute Zulassungsüberprüfung erforderlich wird. Das kann – je nach Gerät, Umsetzung und Terminlage – Auswirkungen auf Verfügbarkeit und Einsatzplanung haben.

Unsere Empfehlung als AFK:
Sprechen Sie frühzeitig mit Hersteller/Servicepartner über die konkrete technische Lösung und klären Sie parallel, welche Schritte (Anzeige/Überprüfung) daraus folgen. So lassen sich unnötige Stillstände deutlich besser vermeiden.

Besondere Gerätemodelle: kein Weiterbetrieb über 30.12.2026

Nach der LBA-Mitteilung ist für folgende Modelle ein Weiterbetrieb über den 30.12.2026 hinaus grundsätzlich nicht möglich:

  • IONSCAN 500DT (Smiths Detection)

  • ITEMISER DX (Rapiscan Systems)

Die Zulassung dieser Geräte endet demnach zum 31.12.2026.