Kompetenzerhalt bei Personal nach Kapitel 11.2.3.9.

Veröffentlicht am:

23.05.2023

Für den Kompetenzerhalt in den letzten 6 Monaten muss Ihr Personal entweder eine Sicherheitskontrolle durchgeführt haben oder lediglich unbegleiteten Zugang zu sicherheitskontrollierter, identifizierbarer Luftfracht gehabt habe.

Falls eine Person ausschließlich unbegleiteten Zugang zu sicherheitskontrollierter und identifizierbarer Luftfracht in den letzten 6 Monaten hatte und keine Sicherheitskontrollen durchgeführt hat, bleibt die Kompetenz für 11.2.3.9. dennoch erhalten. Diese Person könnte somit nach 6 Monaten eine Sicherheitskontrolle durchführen, ohne dass eine Nachschulung erfolgen muss.