Nein, Seit dem 01.01.2025 müssen bekannte Versender und reglementierte Beauftragte ihr um Cybersicherheitsmaßnahmen ergänztes Sicherheitsprogramm dem Luftfahrt-Bundesamt zur Genehmigung vorlegen, wenn eine Erstzulassung, wiederholende Zulassung oder Änderung der Zulassung erfolgt. Bei bestehenden Sicherheitsprogrammen, die ausschließlich hinsichtlich der Cybersicherheitsmaßnahmen angepasst werden, besteht keine Pflicht zur sofortigen Vorlage beim Luftfahrt-Bundesamt. Es ist jedoch erforderlich, dass das Cyber-Luftsicherheitsprogramm erstellt wird.