FAQ – Hygienemaßnahmen bei Präsenzschulungen

Welche Hygienevoraussetzungen schafft AFK-International bei Präsenzschulungen:

Folgende Hygienemaßnahmen werden bzgl. unserer Präsenzschulungen umgesetzt:

Momentan ist es möglich Präsenzschulungen unter Berücksichtigung bestimmter Punkte (Vorschriften/Vorgaben) durchzuführen. AFK-International GmbH wird diese Punkte (Vorschriften/Vorgaben) einhalten und bietet somit Präsenzschulungen an, es sei denn, das generelle Verbot für das Durchführen von Präsenzschulungen wird nochmals verfügt.

1. Nachweis eines sogenannten „3G-Nachweises“ – Bitte halten Sie einen entsprechenden Nachweis vor, dieser wird täglich geprüft. Die Durchführung eines Tests bei uns vor Ort ist NICHT möglich.

• Bescheinigung über die erfolgreiche negative Testung (Negatives Corona-Testergebnis (Schnelltest – nicht älter als 24 Stunden) oder negativen Coronatest (PCR) – nicht älter als 48 Stunden). Es wird nur die Bescheinigung einer Teststelle/eines Arbeitsgebers akzeptiert – Keine Eigenbescheinigungen, selbst mitgebrachte Tests oder sog. „negative Testkassetten“

oder

• vollständiger Impfnachweis (zwei Impfungen und die letzte muss länger als 14 Tage her sein) – digital (QR-Code) oder anlaog (Impfbuch) – keine Screenshots oder Kopien o.ä..

oder

• eine Bescheinigung über die Genesung (mindestens 28 Tage, aber maximal 90 Tage alt)

oder

• eine Bescheinigung über die Genesung (auch als älter als 90 Tage) + eine Impfung (die mindestens 14 Tage her sein muss)

2. Es wird einen Mindestabstand von 1,50m oder mehr zwischen den jeweiligen Plätzen der teilnehmenden Person geben.

3. Vor dem Betreten der Räumlichkeiten ist eine Mund-Nasen-Maske (OP-Maske oder FFP2) aufzusetzen und zu tragen. Dies gilt auch für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Sofern Sie keine Mund-Nasenbedeckung haben, stellt AFK-International diese kostenlos zur Verfügung.

4. Die teilnehmenden Personen müssen auch am fest zugewiesenen Sitzplatz (während der Schulung) die Mund-Nasen-Maske aufsetzen.

5. Die teilnehmenden Personen werden alle „frontal“ mit Blickrichtung zum Dozenten gesetzt.

6. Sollten mehrere Schulungen gleichzeitig stattfinden, werden Pausen versetzt durchgeführt.

7. Klinken und ähnliche häufig genutzte Flächen/Oberflächen werden mehrmals am Tag gereinigt.

8. Einwegpapiertücher für das Trocknen der Hände werden vorgehalten.

9. Bei Schulungen, welche Verpflegung beinhalten, werden die Speisen bei Lieferdiensten bestellt und diese werden „kontaktlos“ entgegengenommen. Beim Verzehr der Speisen wird der Mindestabstand ebenfalls eingehalten.

10. Es werden keine offenen Snacks o.ä. mehr zur Verfügung gestellt.

11. Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Infektionsschutz werden nach jeweils gültiger Fassung eingehalten.

12. Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden werden nach jeweils gültiger Fassung eingehalten.

13. Weiterhin werden falls erforderlich, Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts, die Vermeidung von Warteschlangen und die Beachtung des Abstandsgebots bei Ansammlungen von Menschen in Wartebereichen getroffen.

14. Gilt zusätzlich für Schulungen nach IATA-DGR: Bitte bringen Sie (sofern möglich) aus Hygienegründen einen eigenen Taschenrechner (kein Smartphone) / eigenes IATA DGR Buch (aktuelle Ausgabe 2020) zu der Schulung mit. Sollten Sie keinen eigenen Taschenrechner / keine eigenes IATA-DGR Buch zur Verfügung haben, wird Ihnen dieser leihweise für die Dauer der Schulung kostenlos gestellt.

Stand 18.01.2022