FAQ
Cybersecurity / Cybersicherheit
Cybersecurity / Cybersicherheit
Themenübersicht
Schulung nach Kapitel 11.2.8
Schulung
Nein, eine Identifizierung ist derzeit nicht vorgeschrieben.
Nein, eine Verifikation / Echtheitsüberprüfung ist derzeit nicht vorgeschrieben.
Die Schulung ist 5 Jahre gültig.
Ja, die Schulung muss bei der Nichtanwendung der Kompetenzen oder/und Abwesenheit wiederholt werden.
Die Personen sollten sofort geschult werden, da die Umsetzung der Vorgaben seit dem 01.01.2025 Pflicht ist.
Eine Ãœbersicht finden Sie hier: https://www.afk-international.de/schulung-nach-kapitel-11-2-8/#toc_wer-braucht-welche-schulung
Zuverlässigkeitsüberprüfung
Die Beantwortung der Frage ist derzeitig noch in Klärung auf Seiten des LBAs.
Luft-Cybersicherheitsprogramm
Erfahrungsgemäß kann die IT-Abteilung die im Cyber-Luftsicherheitsprogramm genannten Punkte bearbeiten.
Die Person der/des „Cybersicherheitsbeauftragten“ kann identisch mit der Person der/des „(Luft-)Sicherheitsbeauftragten. Alternativ kann auch ein Mitarbeiter aus der IT- oder QM-Abteilung die Funktion übernehmen.
Nein, Seit dem 01.01.2025 müssen bekannte Versender und reglementierte Beauftragte ihr um Cybersicherheitsmaßnahmen ergänztes Sicherheitsprogramm dem Luftfahrt-Bundesamt zur Genehmigung vorlegen, wenn eine Erstzulassung, wiederholende Zulassung oder Änderung der Zulassung erfolgt. Bei bestehenden Sicherheitsprogrammen, die ausschließlich hinsichtlich der Cybersicherheitsmaßnahmen angepasst werden, besteht keine Pflicht zur sofortigen Vorlage beim Luftfahrt-Bundesamt. Es ist jedoch erforderlich, dass das Cyber-Luftsicherheitsprogramm erstellt wird.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der individuellen Systemlandschaften, Anwendungsumgebungen und Netzwerkstrukturen in Ihrem Unternehmen keine Beratungsleistungen zu den spezifischen technischen Details der Cybersicherheitsmaßnahmen anbieten können. Wenden Sie sich gerne an Ihre IT-Abteilung / IT-Dienstleister, welche/r Ihnen sicherlich bei der Umsetzung zur Cybersecurity in Ihrem Unternehmen unterstützend tätig sein kann. Diese/r kann Ihnen sicherlich auch bei der Erarbeitung des Cyber-Luftsicherheitsprogramms behilflich sein.