Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) – Fachkundelehrgang gemäß § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KrWG und § 5 Absatz 1 AbfAEV

Basis

Kosten

1095,00 EUR / Person zzgl. USt.

Sprache

deutsch

Gültigkeit

24 Monate

Refresher

Kosten

695,00 EUR / Person zzgl. USt.

Sprache

deutsch

Gültigkeit

24 Monate

Fachkundelehrgang gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) – Qualifikation für verantwortliche Personen in der Abfallwirtschaft

Die Schulung zur Fachkunde gemäß § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KrWG und § 5 Absatz 1 AbfAEV ist für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gesetzlich vorgeschrieben.

Ohne diesen Nachweis ist eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nicht möglich. Dieser Lehrgang vermittelt praxisnah und kompakt alle relevanten rechtlichen, technischen und betrieblichen Kenntnisse, um gesetzeskonform, sicher und effizient in der Abfallwirtschaft zu arbeiten.

Unternehmen, die diesen Fachkundenachweis nicht erbringen, riskieren Bußgelder, Betriebsauflagen oder den Verlust ihrer Entsorgungsberechtigung.

Übersicht

Abfallwirtschaft

Gesetzliche Anforderungen an die Fachkunde

Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) – § 9 Abs. 1 Nr. 3

  • Vorschreibt den Nachweis der Fachkunde für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben
  • Der Fachkundelehrgang ist erforderlich, um diese gesetzliche Anforderung zu erfüllen
  • Ohne Schulung keine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb

Abfallbeauftragten- und Entsorgungsfachbetriebeverordnung (AbfAEV) – § 5 Abs. 1

  • Definiert die Anforderungen an Betriebsbeauftragte für Abfall
  • Fachkunde ist zwingend erforderlich für die Bestellung zum Betriebsbeauftragten

Unternehmen, die diese Schulungspflicht nicht erfüllen, müssen mit hohen Strafen oder Betriebseinschränkungen rechnen.

Ohne Fachkunde drohen Bußgelder und Betriebsuntersagungen

Fehlende oder unzureichende Fachkunde kann für Unternehmen gravierende Folgen haben:

– Verlust der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb

– Betriebsstilllegung oder Entzug der Genehmigung

– Hohe Bußgelder wegen Verstößen gegen Umweltauflagen

– Haftungsrisiken für Geschäftsführer und verantwortliche Personen

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb verliert seine Lizenz, weil die verantwortlichen Personen keine anerkannte Fachkunde nachweisen können. Infolgedessen droht nicht nur ein Umsatzausfall, sondern auch der Verlust von Geschäftspartnern, die auf zertifizierte Entsorgungsbetriebe angewiesen sind.

Mit dieser Schulung stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen rechtssicher agiert und alle Anforderungen erfüllt.

Zertifizierung und Qualitätsmanagement

Erhalt und Sicherung der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb

• Ohne Fachkunde keine Zertifizierung nach EfbV
Fachkundelehrgang ist Bestandteil der Qualifikationsanforderungen für Zertifizierungen
Dokumentation und Nachweis der Fachkunde erforderlich

Auditierung und Überprüfung durch externe Zertifizierungsstellen

• Regelmäßige Prüfungen zur Einhaltung der Entsorgungsstandards

Verantwortliche Personen müssen ihre Fachkunde nachweisen

Inhalte

Praxisnahe Schulungsinhalte

  • Rechtliche Grundlagen des Abfallrechts (KrWG, EfbV, AbfAEV)
  • Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht für den Transport von Abfällen
  • Gefahrstoffrecht und Arbeitsschutz zur sicheren Handhabung von Abfällen
  • Haftungs- und strafrechtliche Risiken für Unternehmen und verantwortliche Personen
  • Umwelteinwirkungen durch Abfälle und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung
  • Klassifizierung und Eigenschaften von gefährlichen Abfällen
  • Sach- und fachgerechte Sammlung, Lagerung und Beförderung von Abfällen
  • Kennzeichnung von Fahrzeugen und Behältern für den sicheren Transport
  • Kreislaufwirtschaft und moderne Entsorgungstechniken

Diese Schulungsinhalte ermöglichen verantwortlichen Personen, Abfallmanagementprozesse gesetzeskonform und effizient zu gestalten.

Schulungsübersicht

Unsere Schulungen bieten wir in zwei Formaten an:

Basis (4 Tage) von 09:00 bis 17:00 Uhr
Refresher
(2 Tage) von 09:00 bis 17:00 Uhr

Abschluss:
Zertifikat gemäß KrWG

Kosten:
Basis
1095,00 EUR
pro Teilnehmer zzgl. USt. inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung

Refresher
695,00 EUR
pro Teilnehmer zzgl. USt. inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung

afk-Schulung

Termine: Basisschulung

Keine Veranstaltung gefunden

Termine: Refresherschulung

Keine Veranstaltung gefunden

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben, Betriebsbeauftragte für Abfall sowie leitende Mitarbeiter, die für den Betrieb der Abfallwirtschaft verantwortlich sind.
Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV zu erhalten oder zu behalten.
Ohne den erforderlichen Fachkundenachweis können Unternehmen ihre Betriebserlaubnis verlieren, Bußgelder erhalten oder von der Zertifizierung ausgeschlossen werden.
Gesetzliche Änderungen und neue Anforderungen erfordern regelmäßige Fortbildungen. Es wird empfohlen, den Lehrgang in bestimmten Abständen zu wiederholen.
Ja, maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen sind möglich, um spezifische betriebliche Anforderungen abzudecken.