Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) – Fachkundelehrgang gemäß § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KrWG und § 5 Absatz 1 AbfAEV
Fachkundelehrgang gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) – Qualifikation für verantwortliche Personen in der Abfallwirtschaft
Die Schulung zur Fachkunde gemäß § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KrWG und § 5 Absatz 1 AbfAEV ist für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gesetzlich vorgeschrieben.
Ohne diesen Nachweis ist eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nicht möglich. Dieser Lehrgang vermittelt praxisnah und kompakt alle relevanten rechtlichen, technischen und betrieblichen Kenntnisse, um gesetzeskonform, sicher und effizient in der Abfallwirtschaft zu arbeiten.
Unternehmen, die diesen Fachkundenachweis nicht erbringen, riskieren Bußgelder, Betriebsauflagen oder den Verlust ihrer Entsorgungsberechtigung.
Übersicht

Gesetzliche Anforderungen an die Fachkunde
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) – § 9 Abs. 1 Nr. 3
Abfallbeauftragten- und Entsorgungsfachbetriebeverordnung (AbfAEV) – § 5 Abs. 1
Unternehmen, die diese Schulungspflicht nicht erfüllen, müssen mit hohen Strafen oder Betriebseinschränkungen rechnen.
Ohne Fachkunde drohen Bußgelder und Betriebsuntersagungen
Fehlende oder unzureichende Fachkunde kann für Unternehmen gravierende Folgen haben:
– Verlust der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
– Betriebsstilllegung oder Entzug der Genehmigung
– Hohe Bußgelder wegen Verstößen gegen Umweltauflagen
– Haftungsrisiken für Geschäftsführer und verantwortliche Personen
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb verliert seine Lizenz, weil die verantwortlichen Personen keine anerkannte Fachkunde nachweisen können. Infolgedessen droht nicht nur ein Umsatzausfall, sondern auch der Verlust von Geschäftspartnern, die auf zertifizierte Entsorgungsbetriebe angewiesen sind.
Mit dieser Schulung stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen rechtssicher agiert und alle Anforderungen erfüllt.
Zertifizierung und Qualitätsmanagement
Erhalt und Sicherung der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
• Ohne Fachkunde keine Zertifizierung nach EfbV
• Fachkundelehrgang ist Bestandteil der Qualifikationsanforderungen für Zertifizierungen
• Dokumentation und Nachweis der Fachkunde erforderlich
Auditierung und Überprüfung durch externe Zertifizierungsstellen
• Regelmäßige Prüfungen zur Einhaltung der Entsorgungsstandards
• Verantwortliche Personen müssen ihre Fachkunde nachweisen

Praxisnahe Schulungsinhalte
Diese Schulungsinhalte ermöglichen verantwortlichen Personen, Abfallmanagementprozesse gesetzeskonform und effizient zu gestalten.
Schulungsübersicht
Unsere Schulungen bieten wir in zwei Formaten an:
Basis (4 Tage) von 09:00 bis 17:00 Uhr
Refresher (2 Tage) von 09:00 bis 17:00 Uhr
Abschluss:
Zertifikat gemäß KrWG
Kosten:
Basis
1095,00 EUR
pro Teilnehmer zzgl. USt. inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung
Refresher
695,00 EUR
pro Teilnehmer zzgl. USt. inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung
