Die Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 ersetzt die Schulung nach Kapitel 11.2.7.

Veröffentlicht am:

07.12.2022

11.2.3.9 – Schulung bei Personal mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost – Frist bis zum 31.12.2022 beachten.

Bitte beachten Sie, dass Personen mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost, bei der die erforderlichen Sicherheitskontrollen durchgeführt wurden, bis spätestens 1. Januar 2023 die nach Kap. 11.2.3.9 genannten Kompetenzen erwerben müssen.

Die bisherige Schulung nach Kap. 11.2.7. reicht bei diesen Personen nicht mehr aus.

Die Onlineschulungen für die 11.2.3.9 Schulung können Sie hier direkt buchen. Melden Sie sich dazu einfach an bzw. registrieren sich für unser Schulungsportal.

Sie sind eine „Stelle“ innerhalb der sicheren Lieferkette für Luftfrachtsendugen? Dann verpassen Sie die Frist zum 31.12.2022 nicht! Dies gilt u.a. für alle „bekannten Versender“ und „reglementierten Beauftragten“.