CONTINUOUS ASSESSMENT (BEURTEILUNG)
Nach CBTA ist der Arbeitgeber verpflichtet regelmäßige Beurteilungen (Continuous Assesments) seiner Mitarbeiter durchzuführen. Dies dient dazu, die durchgeführte Schulung im Hinblick auf die auszuübende Tätigkeit zu beurteilen und die fortlaufende korrekte Umsetzung zu gewährleisten.
Diese Beurteilung kann in Form von schriftlichen/mündlichen Tests, Online-Test, einer Arbeitsprobe oder einer Kombination dieser stattfinden.
Datum und Art der letzten Beurteilung und wer diese durchgeführt hat, sind dem Schulungsunternehmen bei einer Anmeldung zur Refresher-Schulung mitzuteilen.
Hier kann die Person, die das Assessment durchgeführt hat namentlich benannt werden. Es ist ebenfalls ausreichend, wenn die Organisation, die das Assessment durchgeführt hat, benannt wird. Bitte füllen Sie die Pflichtfelder hierzu bei der Anmeldung aus. Diese Angaben werden ebenso wie der Name des Arbeitgebers Bestandteil des Zertifikats.
Bei der Anmeldung wird dieser Punkt folgendermaßen abgefragt: