Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Basis

Kosten

1095,00 EUR / Person zzgl. USt.

Sprache

deutsch

Gültigkeit

24 Monate

Refresher

Kosten

695,00 EUR / Person zzgl. USt.

Sprache

deutsch

Gültigkeit

24 Monate

Praxisnahe Schulung für eine gesetzeskonforme Abfallwirtschaft

Die Schulung zum Betriebsbeauftragten für Abfall gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vermittelt fundiertes Wissen über abfallrechtliche Vorschriften und praxisnahe Maßnahmen zur nachhaltigen Entsorgung. Unternehmen profitieren von aktuellen Inhalten, um gesetzliche Anforderungen effizient umzusetzen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

In vielen Betrieben ist ein Betriebsbeauftragter für Abfall vorgeschrieben. Ohne die erforderliche Sachkunde drohen rechtliche Konsequenzen, Bußgelder oder ineffiziente Entsorgungsprozesse. Mit unserer Schulung sorgen Sie für Sicherheit und Umweltverträglichkeit in Ihrem Unternehmen.

Übersicht

Abfallwirtschaft

Wer benötigt einen Betriebsbeauftragten für Abfall?

Nach §§ 59 und 60 KrWG sind zahlreiche Unternehmen verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Abfall zu bestellen, insbesondere wenn Sie:

  • Gefährliche Abfälle produzieren oder entsorgen
  • Abfälle in großen Mengen lagern oder transportieren
  • Entsorgungsanlagen betreiben
  • Recycling- oder Verwertungsmaßnahmen durchführen

Auch Unternehmen, die nicht direkt dazu verpflichtet sind, profitieren von einem qualifizierten Abfallmanagement, um Kosten zu senken, Ressourcen effizienter zu nutzen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Betriebsbeauftragten für Abfall

Ein Betriebsbeauftragter für Abfall trägt maßgeblich dazu bei, dass Unternehmen rechtssicher und nachhaltig wirtschaften.

Überwachung der Abfallwirtschaft

– Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zur Abfallentsorgung

– Sicherstellung einer korrekten Sortierung, Lagerung und Entsorgung

Beratung der Unternehmensleitung

– Optimierung von Abfallvermeidungs- und Verwertungsstrategie

– Reduzierung von Entsorgungskosten durch effiziente Prozesse

Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter

– Sensibilisierung der Belegschaft für umweltfreundliches Handeln

– Vermittlung gesetzlicher Anforderungen und betrieblicher Standards

Erstellung von Abfallbilanzen und Berichten

– Dokumentation der Abfallmengen und Meldepflichten gegenüber Behörden

– Analyse und Verbesserung der internen Abfallströme

Kommunikation mit Behörden und Entsorgern

– Ansprechpartner für Umweltbehörden und externe Dienstleister

– Koordination von Entsorgungsverträgen und Audits

Rechtssicherheit und Prävention

– Regelmäßige Überprüfung und Anpassung interner Prozesse

– Vermeidung von Verstößen gegen Umweltauflagen

Ein nicht ausreichend qualifizierter Betriebsbeauftragter kann für Unternehmen erhebliche rechtliche Risiken bedeuten. Eine fundierte Schulung ist daher unerlässlich.

Inhalte

Schulungsinhalte – Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß KrWG

  • Rechtliche Grundlagen: KrWG, Umweltgesetze, Haftungsrisiken
  • Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht: Transport, Kennzeichnung und Sicherheit

  • Abfallvermeidung und Verwertung: Nachhaltige Konzepte für Betriebe
  • Dokumentationspflichten: Abfallbilanzen und behördliche Meldungen
  • Arten und Klassifizierung von Abfällen: Umgang mit gefährlichen Stoffen

  • Sicherer Transport und Lagerung: Anforderungen an Entsorgungslogistik
  • Interne und externe Kommunikation: Zusammenarbeit mit Behörden und Entsorgern

Unsere Schulungen sind stets aktuell, praxisorientiert und rechtssicher.

Schulungsübersicht

Unsere Schulungen bieten wir in zwei Formaten an:

Basis (4 Tage) von 09:00 bis 17:00 Uhr
Refresher
(2 Tage) von 09:00 bis 17:00 Uhr

Abschluss:
Zertifikat gemäß KrWG

Kosten:
Basis
1095,00 EUR
pro Teilnehmer zzgl. USt. inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung

Refresher
695,00 EUR
pro Teilnehmer zzgl. USt. inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung

afk-Schulung

Termine: Basisschulung

Keine Veranstaltung gefunden

Termine: Refresherschulung

Keine Veranstaltung gefunden

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Verpflichtung zur Bestellung hängt von der Art und Menge der anfallenden Abfälle ab. Unternehmen mit großen oder gefährlichen Abfallmengen sind gesetzlich dazu verpflichtet.

Fehlende Schulungen oder Verstöße gegen das KrWG können hohe Bußgelder, behördliche Auflagen oder Betriebsstilllegungen nach sich ziehen.

Regelmäßige Fortbildungen sind erforderlich, da sich gesetzliche Vorschriften und technische Standards stetig ändern.

Ja, wir bieten maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.